
@hwieduwilt Auch der weitere Kontext unterliegt dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Jeder übergriffige Staat hat ein Recht darauf, vom Souverän auch mit dem Stilmittel des Nazivergleichs kritisiert zu werden. Was übergriffig ist, entscheidet der Souverän, Art. 5 Grundgesetz (sinngemäß).












