The Shadow
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WARNUNG EINES EX-MUSLIMS AN DIE WESTEUROPÄER
🔴Bis zum Jahr 2050 werden Muslime Westeuropa einen vernichtenden Schlag versetzen, indem sie die Kontrolle über die wichtigsten Metropolen des Kontinents erlangen, die als dessen wirtschaftliche, politische und sicherheitspolitische Zentren fungieren. Damit werden sie faktisch die Kontrolle über Kopf, Herz und Lunge Westeuropas übernehmen. Großbritannien durchläuft diesen Prozess der Übernahme bereits heute. Die Staaten werden unter denselben Erscheinungen leiden wie die klassischen Bürgerkriegsgebiete der Gegenwart.
Bis 2050 wird das Christentum mit Hilfe der politischen Linken und „Islam-Fetischisten“ komplett in den Untergrund gedrängt sein. Ethnische und religiöse Konflikte sowie Gewalt werden dann zum westeuropäischen Alltag gehören. Die muslimische Dominanz wird so stark sein, dass sich die Gesetzgebung massiv zugunsten des Islams verschieben wird.
Die neue Machtstellung wird dazu ausgenutzt werden, weitere Millionen von Glaubensgenossen nach Westeuropa zu schleusen. Der muslimische Babyboom wird schließlich den „Sargdeckel“ für die europäischen Völker bilden, die sich gegen die Reproduktion nachfolgender Generationen entschieden haben.
Dieser Prozess kann nur noch durch eine einzige Maßnahme aufgehalten werden: Die westeuropäische Politik muss die muslimische Einwanderung vollständig unterbinden, die bereits in Westeuropa lebenden Muslime remigrieren und dem Islam den Status als Religion aberkennen. Sie müssen den Islam als Bedrohung begreifen und diese giftige Ideologie aus ihren Breitengraden vertreiben. Dann – und vielleicht nur dann sowie zu einem sehr hohen Preis – kann Westeuropa vor seinem Untergang gerettet werden.
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@OliverFlesch69 Wie wär es mit einer Öffentlichkeitsfandung? Trotzdem ganz großen Respekt an den Helfer. Wie wäre es mit einem Verdienstkreuz?
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Willkommen in Berlin, der sichersten Stadt der Welt
10 bis 12 Männlein belästigen in der S46 zwei Frauen. Ein 39-jähriger Deutscher macht den Fehler und zeigt Zivilcourage. Ergebnis: Gesichtsbrüche, Krankenhaus.
Die Polizei sicherte Videoaufzeichnungen und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
Zu den Angreifern wurden keine weiteren Angaben gemacht. Tut auch nicht Not. Wir wissen eh Bescheid.

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@YveK22 Genau das habe ich mich heute auch gefragt. Es geht mir nicht um die Taten selbst, sondern die Verhältnismäßigkeit der Strafmaßes. Wer hat mehr vorsätzlich gehandelt?
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Ich verstehe die Justiz manchmal nicht (mehr).
Vor ein paar Tagen fiel das Urteil im Polizistenmord vor dem Landgericht Saarbrücken.
Ahmet G. schoss, nachdem er eine Tankstelle überfallen hatte und an eine Dienstwaffe eines der ihn verfolgenden Polizisten kam, mehrfach auf Simon Bohr. Auch nachdem dieser, von Kugeln getroffen zu Boden ging und wehrlos war, dreht Ahmet G. sich nochmals um und schoss dem Polizeibeamten noch mehrfach in den Kopf.
Das Landgericht Saarbrücken wertete diese Tat nicht als Mord, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sondern als Totschlag.
Heute fiel das Urteil vor dem Landgericht Stuttgart gegen die beiden türkischen Brüder Gürkan U. und Ismail U., die sich im vergangenen Jahr in Ludwigsburg ein Autorennen lieferten, dabei viel zu schnell in der Innenstadt unterwegs waren und schlussendlich in den Wagen zweier junger Frauen, die gerade eine Tankstelle verlassen hatten, krachten. Beide Frauen starben.
Einer der Brüder wurde heute wegen Mordes zu lebenslanger Haft, der andere wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Jetzt finde ich das Strafmaß, sprich die Haftlänge, welche gegen die beiden Raser aus Ludwigsburg ausgesprochen wurde, völlig berechtigt. Sie haben durch ihr Tun zwei Leben genommen und das vieler Angehöriger nachhaltig geschädigt, wenn nicht zerstört.
Aber ich kann absolut nicht nachvollziehen, dass einerseits eine Autoraserei als Mord gewertet wird, denn niemand kann den Brüdern nachweisen, dass sie mit der Absicht, Menschen zu töten, in ihre Autos stiegen, andererseits aber es kein Mord sein soll, wenn sich ein fliehender Straftäter die Waffe eines Polizeibeamten an sich nimmt, auf Polizisten schießt und dann, als einer von ihnen bereits getroffen am Boden liegt, nicht weiter wegrennt, sondern umkehrt und dem Polizisten mehrfach gezielt in den Kopf schießt.
Sicher wird es jetzt (wieder) Juristen geben, die erklären, dass die Gesetzgebung halt so ist und das deshalb so klargeht. Mag sein, logisch erklärbar und menschlich nachvollziehbar ist derlei Rechtsprechung aber nicht aus meiner Sicht.
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@Dr_Flunder Nun ja und dass von einem EX Grünen. Witzig der ältere Herr. Reagiert als wenn der Stürmer seines Lieblingsclubs in der 98 Minute rotwürdig von den Beinen geholt wird und es keinen Elfmeter gibt.
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@BockwurstClown Na wenn es von dir kommt, denn wird es 100% Fake sein.
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Imagine Haupttribüne 2.Reihe chillen und plötzlich random Pfefferspray in die Fresse bekommen
🇬🇷 |@rotundweiss1948
Was geht bei ihm?
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@karrybmg Echt jetzt. Eigentlich ist der ruhiger geworden, seit dem er aus Gaarden weg ist. Er war bei mir in der Drogenambulanz und wird seit 2 Jahren substituiert. So wie er aussieht ist er wohl wieder druff. Liegt wohl am schlechten Umfeld
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@anti_grune Das ist der Effekt, wenn Polizei selbst reagieren muss und im Zweifel Kollegen in Gefahr geraten und man sich nicht auf die Justiz verlassen kann. Das scheinen das selbst in die Hand zu nehmen.
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Aufgrund der Flut an rechten Accounts auf Twitter, will ich euch auf mögliche rechte codes und dogwhistles hinweisen:
z.B. = Zyklon B
m/w/d = männlich/weiß/deutsch
LG = Legendärer GröFaZ
Tee ☕️ = Aktion T4
lol = Leutnant Offizier Landser
🦅 = Reichsadler
187 = Adolfs Landserbande
nh = nur Hitler
d.h. = Der Holocaust
The = thank Hitler everyday
HdF = Hauptmann der Führungsriege
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@haraldlaatsch Ich hoffe für sie, dass sie ihr Urteil schriftlich gut begründet hat, weil es wird eine Ebene höher in Revision gehen. Danach wird ihre "Karriere " im besten Fall zu Ende sein.
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@AW_Germany @riehle_dennis Ja, ich tue das ebenfalls als Volljurist. Am Ende zählt das Ergebnis. Und das ist objektiv falsch.
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Sie sprechen der Kammer die fachliche Kompetenz ab, obwohl Sie selbst weder die Anklageschrift, die Zeugenvernehmung, den schriftlichen Inhalt des Gutachtens und die schriftliche Begründung des Urteils gelesen haben geschweige denn Volljurist sind mit umfassenden strafrechtlichen Kenntnissen, insbesondere der Rechtsprechung zur Schuldfähigkeit von Angeklagten, haben.
Erschreckend, was manche Leute hier von sich geben.
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Wer die heutige Urteilsbegründung zum teilweisen Freispruch von Ahmet G. vom Vorwurf des Mordes an Polizist Simon B. nach dem Tankstellenraub von #Völklingen vernommen hat, muss erhebliche Zweifel an der notwendigen Objektivität und fachlichen Kompetenz des Gerichts, insbesondere der Vorsitzenden Richterin, hegen.
In einer sehr undurchsichtigen, bisweilen nach Ausreden für den Freispruch suchenden Argumentation, fabulierte sie einerseits von der gutachterlich festgestellten Schizophrenie, andererseits wiederum von einer angstüberlagerten Steuerungshemnung des 19-Jährigen, die insgesamt täterschützend und inkonsistent wirkt, weil sie nicht mit den Darstellungen vom Tatort übereinstimmt.
Demnach hatte der Angeklagte überaus gezielt und planvoll nach der Waffe gegriffen, wirkte keinesfalls in dahingehender Panik oder Sorge, dass man von einem völlig unkontrollierten, affektiven Handeln ausgehen könnte. Darüber hinaus erforderte der Freispruch vom Mordvorwurf für den gesunden Menschenverstand eine vollständige Schuldunfähigkeit, die nicht einmal der Sachverständige sah. Denn die Abläufe wirkten koordiniert, es hätte eine fehlende Einsicht über Recht und Unrecht gebraucht. Ob diese tatsächlich gegeben war, ist bei der von der Richterin lediglich als Angstsymptomatik dargestellten Empfindungslage des Täters höchst fraglich.
Kein Wunder, dass die Empörung bei der Urteilsverkündung im Publikum riesig war. Kollegen und Angehörige konnten den Schiedsspruch kaum ertragen. Glücklicherweise kündigte die Staatsanwaltschaft umgehend an, in Revision zu gehen. Denn auch, wenn allseits die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert wurde, bleibt offen, für welche Tat der "türkischstämmige Deutsche" letztlich verantwortlich war. Und auch, welches Strafmaß seiner tatsächlichen Schuld angemessen ist, scheint nach dem heutigen Tag ungeklärt.
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