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@johanning_tim

Deutschland เข้าร่วม Eylül 2022
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Piotr Woźniak
Piotr Woźniak@Woz_Piotr·
Peter #Magyar pierwsze 24h po zwycięstwie. Pomijam meble z IKEA dla Ziobro i Romanowskiego. 1. Z Rosją trzeba się dogadać. Z ropy z dnia na dzień nie zrezygnujemy. 2. Pożyczka dla Ukrainy? Nie stać nas. 3. Unia? Biurokratyzacja. UE do reformy. 4. Ukraina w UE? Jesteśmy przeciw.
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Diana Panchenko 🇺🇦
Diana Panchenko 🇺🇦@Panchenko_X·
BREAKING: "We will be coordinating closely to lower the number of Ukrainian men in the EU. It's important that they stay in Ukraine and fight," says Merz. Ukrainian men must return from abroad. We will address this issue jointly with European intelligence agencies, says Zelenskyy. Forced deportation based on ethnicity and gender. Unparalleled in history! Human rights activists, where are you?
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Marta Havryshko
Marta Havryshko@HavryshkoMarta·
These scenes should be shown during prime time on national media in 🇪🇺countries so that ordinary Europeans can see what their support for the Zelenskyy terror against 🇺🇦men looks like
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Anna Schneider
Anna Schneider@a_nnaschneider·
Was übrig bleibt vom sogenannten Potsdamer Geheimtreffen: "Im Wesent­li­chen unwahr; unklar, ungenau und unvoll­ständig" lto.de/recht/hintergr…
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Carsten Brennecke
Carsten Brennecke@RABrennecke·
Die Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen sind glatt gelogen - Vernichtende Urteilsbegründung im Verfahren gegen Correctiv: Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hat vor dem Landgericht Berlin gegen die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen „Gemeinplan gegen Deutschland“ geklagt und gewonnen. Das Landgericht Berlin II hat #Correctiv die Kernaussagen des Berichts, die für deutschlandweite Empörung und Demonstrationen gesorgt haben, als Falschbehauptungen verboten (n.rk.). Die jetzt ergangene Urteilsbegründung ist für die sogenannte „Recherche“ Correctivs vernichtend. Denn das Gericht bestätigt: Correctiv hat in seiner Potsdam-Geschichte gelogen. Nach dem Verbot bleibt von dem Bericht am Ende nichts Substantielles übrig: Welche Aussagen wurden Correctiv verboten? Falsche Kernaussage Nummer 1: Ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern: Das Landgericht Berlin hat bestätigt, dass die Aussage „Es bleiben zurück:… ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ von Lesern als Tatsachenbehauptung verstanden wird. Und das zurecht: Zahlreiche Medien haben unter Berufung auf den Correctiv-Bericht unreflektiert und ungeprüft falsch berichtet, dass in Potsdam tatsächlich die Ausweisung Deutscher geplant worden sei. Das glaubten auch die Leser. Daher gingen hunderttausende Menschen im Irrglauben auf die Straße, ihre gut integrierten Nachbarn mit Migrationshintergrund sollten ausgewiesen werden. Das Landgericht Berlin stellt fest, dass die Behauptung, in Potsdam sei die Ausweisung Deutscher geplant worden, unstreitig falsch ist. Noch nicht einmal Correctiv hatte sich vor Gericht damit verteidigt, dass in Potsdam tatsächlich Ausweisungspläne besprochen wurden. Man habe gar keine Tatsachen berichtet – so Correctiv – sondern nur Meinungen geäußert. Die Kernaussage zu Ausweisungsplänen wurde Correctiv als Falschbehauptung verboten. Verbotene Aussage Nummer 2: Verfassungswidriger „Masterplan“: @correctiv_org hat berichtet, der in Potsdam besprochene „Masterplan“ sei verfassungswidrig: „also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“. Auch diese Abwertung wurde Correctiv verboten. Denn für eine solche Abwertung gibt es laut Landgericht Berlin gar keine sachliche Rechtfertigung. Nichts, was in Potsdam gesagt wurde, erlaube diese völlig aus der Luft gegriffene Einordnung. Falsche Kernaussage Nummer 3: „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ in Sellners Vortrag: Correctiv wurde die Behauptung verboten, in Martin Sellners Vortrag habe es eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ gegeben. Leser und Medien haben das so verstanden, dass Sellner vorschlug, unliebsame Deutsche auszubürgern. Auch diese Meldung wurde Correctiv verboten. Sie ist laut Landgericht Berlin unzulässig, egal, ob sie als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung verstanden wird. Denn die Behauptung, Sellner habe eine Ausbürgerungsidee geäußert, sei falsch: Sellner habe sich in Potsdam unstreitig gar nicht mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft befasst. Auch eine solche Meinungsäußerung sei daher unzulässig, da sie sachlich nicht gerechtfertigt sei. Falsche Kernaussage Nummer 4: Gerrit Huy habe vorgeschlagen, Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen: Correctiv hat in einem Folgebericht die Behauptung von Erik Ahrens verbreitet, Gerrit Huy habe in #Potsdam den Vorschlag vorgebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, Zitat: „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“ Die Aussage kann laut Landgericht so verstanden werden, dass Frau Huy die Empfehlung ausgesprochen habe, den „nicht-assimilierten Staatsbürgern“ mit mehrfacher Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Verbreitung dieser Behauptung wurde Correctiv und Erik Ahrens verboten. Auch diese Behauptung sei unwahr, da Frau Huy unstreitig keine Empfehlung zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft erteilt habe. Auch Correctivs Schutzbehauptung wird verboten: Correctiv hat sich nach Kritik an der irreführenden Wirkung seiner Kernaussagen damit herausgeredet, dass man keine Tatsachen sondern nur Meinungen geäußert habe. Man dürfe doch wohl die Meinung äußern, dass das in Potsdam Gesagte Ausweisungsplänen gleich stehe. Das Landgericht Berlin erteilt dieser Schutzbehauptung eine Absage: Es stellt klar, dass die Aussage, von Potsdam bleibe ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern zurück, auch dann unzulässig ist, wenn Correctiv sie als bloße Bewertung, also als Meinungsäußerung berichtet hätte. Denn für eine solche übertriebene Einordnung gebe es unter Berücksichtigung des Potsdam tatsächlich Besprochenen gar keine Grundlage, Zitat: „Denn die als Meinungsäußerung zu behandelnde Wertung, das von Herrn Sellner vorgestellte Konzept der „Remigration“ habe die rechtsförmige und erforderlichenfalls durch staatlichen Zwang durchzusetzende Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen, wäre „aus der Luft gegriffen“, da ihr wegen des abweichenden tatsächlichen Geschehensverlaufs jeder tatsächliche Anhalt fehlte.“ Damit ist klar: Correctiv kann sich auch nicht mehr damit herausreden, „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ sei eine zulässige Meinung. Gericht wirft Correctiv Methoden der Lückenpresse vor: Das Landgericht Berlin wirft Correctiv vor, die Leser durch eine bewusst unvollständige Darstellung getäuscht zu haben. Den Lesern sei vorenthalten worden, dass Martin Sellner im Rahmen des Treffens sogar ausdrücklich erklärte, dass Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft gerade nichtzur zwangsweisen Ausreise verpflichtet werden könnten. Mit anderen Worten: Martin Sellner hat in Potsdam klargestellt, dass eine Ausweisung deutscher Staatsbürger seiner Auffassung nach gar nicht möglich ist und Correctiv hat diese Aussage schlicht unter den Tisch fallen lassen. Möglicherweise setzte Correctiv auf Lücke, weil dem Leser sonst klar geworden wäre, dass Correctivs Spekulationen zu Ausweisungsplänen völlig haltlos sind. Urteil des Landgerichts Berlin ist eine Ohrfeige für Correctiv: Das Verbot verbietet alle Kernaussagen des Correctiv-Berichts, die für Aufsehen und Demonstrationen gesorgt haben: Angebliche Ausweisungspläne Deutscher, angebliche Ausbürgerungspläne, angebliche Pläne, die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen und die Legende, der dortige „Masterplan“ sei verfassungswidrig gewesen. Das Gericht stellt klar, dass die in Potsdam besprochenen Pläne nicht als verfassungswidrig bewertet werden dürfen. Damit ist die Legende Correctivs, es habe in Potsdam verfassungswidrige Remigrationspläne gegeben, ebenfalls als haltlose Irreführung entlarvt worden. Außerdem wirft das Gericht Correctiv eine Täuschung der Leser vor: Correctiv habe wesentliche Umstände verschwiegen und damit bewusst unvollständig berichtet. Fazit: Das Landgericht Berlin hat die Potsdam-Legende Correctivs in allen Kernaussagen widerlegt und verboten. Am Ende bleibt vom Correctiv-Märchen ein Scherbenhaufen zurück. Correctiv hat gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt. Correctiv wurden als einseitige Meinungsmacher, als manipulative Politaktivisten enttarnt, die mit Journalismus nichts gemein haben. Der angerichtete Schaden strahlt weit über Correctiv hinaus: Die Glaubwürdigkeit der Medien, die die falsche Legende ungeprüft weiter verbreitet haben, wurde beschädigt. Es liegt nun an diesen Medien, Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Dazu gehört ein selbstkritischer Umgang mit der vorschnellen ungeprüften Verbreitung von Nachrichten. Correctiv hat als Quelle für echte Journalisten ausgedient.
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Ralf Höcker
Ralf Höcker@Ralf_Hoecker·
Mit dieser Urteilsbegründung ist #Correctiv erledigt. Es handelt sich bei diesem linksradikalen Aktivistenkollektiv um eine komplett unseriöse Fake-News-Bude, die im Tarnkleid des Journalismus agiert und den Ruf echter Journalisten beschädigt. Niemand sollte mit diesen Typen mehr zusammenarbeiten und natürlich dürfen sie keinen Cent an öffentlichen Geldern mehr bekommen. #DefundCorrectiv
Carsten Brennecke@RABrennecke

Die Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen sind glatt gelogen - Vernichtende Urteilsbegründung im Verfahren gegen Correctiv: Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hat vor dem Landgericht Berlin gegen die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen „Gemeinplan gegen Deutschland“ geklagt und gewonnen. Das Landgericht Berlin II hat #Correctiv die Kernaussagen des Berichts, die für deutschlandweite Empörung und Demonstrationen gesorgt haben, als Falschbehauptungen verboten (n.rk.). Die jetzt ergangene Urteilsbegründung ist für die sogenannte „Recherche“ Correctivs vernichtend. Denn das Gericht bestätigt: Correctiv hat in seiner Potsdam-Geschichte gelogen. Nach dem Verbot bleibt von dem Bericht am Ende nichts Substantielles übrig: Welche Aussagen wurden Correctiv verboten? Falsche Kernaussage Nummer 1: Ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern: Das Landgericht Berlin hat bestätigt, dass die Aussage „Es bleiben zurück:… ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ von Lesern als Tatsachenbehauptung verstanden wird. Und das zurecht: Zahlreiche Medien haben unter Berufung auf den Correctiv-Bericht unreflektiert und ungeprüft falsch berichtet, dass in Potsdam tatsächlich die Ausweisung Deutscher geplant worden sei. Das glaubten auch die Leser. Daher gingen hunderttausende Menschen im Irrglauben auf die Straße, ihre gut integrierten Nachbarn mit Migrationshintergrund sollten ausgewiesen werden. Das Landgericht Berlin stellt fest, dass die Behauptung, in Potsdam sei die Ausweisung Deutscher geplant worden, unstreitig falsch ist. Noch nicht einmal Correctiv hatte sich vor Gericht damit verteidigt, dass in Potsdam tatsächlich Ausweisungspläne besprochen wurden. Man habe gar keine Tatsachen berichtet – so Correctiv – sondern nur Meinungen geäußert. Die Kernaussage zu Ausweisungsplänen wurde Correctiv als Falschbehauptung verboten. Verbotene Aussage Nummer 2: Verfassungswidriger „Masterplan“: @correctiv_org hat berichtet, der in Potsdam besprochene „Masterplan“ sei verfassungswidrig: „also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“. Auch diese Abwertung wurde Correctiv verboten. Denn für eine solche Abwertung gibt es laut Landgericht Berlin gar keine sachliche Rechtfertigung. Nichts, was in Potsdam gesagt wurde, erlaube diese völlig aus der Luft gegriffene Einordnung. Falsche Kernaussage Nummer 3: „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ in Sellners Vortrag: Correctiv wurde die Behauptung verboten, in Martin Sellners Vortrag habe es eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ gegeben. Leser und Medien haben das so verstanden, dass Sellner vorschlug, unliebsame Deutsche auszubürgern. Auch diese Meldung wurde Correctiv verboten. Sie ist laut Landgericht Berlin unzulässig, egal, ob sie als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung verstanden wird. Denn die Behauptung, Sellner habe eine Ausbürgerungsidee geäußert, sei falsch: Sellner habe sich in Potsdam unstreitig gar nicht mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft befasst. Auch eine solche Meinungsäußerung sei daher unzulässig, da sie sachlich nicht gerechtfertigt sei. Falsche Kernaussage Nummer 4: Gerrit Huy habe vorgeschlagen, Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen: Correctiv hat in einem Folgebericht die Behauptung von Erik Ahrens verbreitet, Gerrit Huy habe in #Potsdam den Vorschlag vorgebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, Zitat: „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“ Die Aussage kann laut Landgericht so verstanden werden, dass Frau Huy die Empfehlung ausgesprochen habe, den „nicht-assimilierten Staatsbürgern“ mit mehrfacher Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Verbreitung dieser Behauptung wurde Correctiv und Erik Ahrens verboten. Auch diese Behauptung sei unwahr, da Frau Huy unstreitig keine Empfehlung zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft erteilt habe. Auch Correctivs Schutzbehauptung wird verboten: Correctiv hat sich nach Kritik an der irreführenden Wirkung seiner Kernaussagen damit herausgeredet, dass man keine Tatsachen sondern nur Meinungen geäußert habe. Man dürfe doch wohl die Meinung äußern, dass das in Potsdam Gesagte Ausweisungsplänen gleich stehe. Das Landgericht Berlin erteilt dieser Schutzbehauptung eine Absage: Es stellt klar, dass die Aussage, von Potsdam bleibe ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern zurück, auch dann unzulässig ist, wenn Correctiv sie als bloße Bewertung, also als Meinungsäußerung berichtet hätte. Denn für eine solche übertriebene Einordnung gebe es unter Berücksichtigung des Potsdam tatsächlich Besprochenen gar keine Grundlage, Zitat: „Denn die als Meinungsäußerung zu behandelnde Wertung, das von Herrn Sellner vorgestellte Konzept der „Remigration“ habe die rechtsförmige und erforderlichenfalls durch staatlichen Zwang durchzusetzende Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen, wäre „aus der Luft gegriffen“, da ihr wegen des abweichenden tatsächlichen Geschehensverlaufs jeder tatsächliche Anhalt fehlte.“ Damit ist klar: Correctiv kann sich auch nicht mehr damit herausreden, „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ sei eine zulässige Meinung. Gericht wirft Correctiv Methoden der Lückenpresse vor: Das Landgericht Berlin wirft Correctiv vor, die Leser durch eine bewusst unvollständige Darstellung getäuscht zu haben. Den Lesern sei vorenthalten worden, dass Martin Sellner im Rahmen des Treffens sogar ausdrücklich erklärte, dass Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft gerade nichtzur zwangsweisen Ausreise verpflichtet werden könnten. Mit anderen Worten: Martin Sellner hat in Potsdam klargestellt, dass eine Ausweisung deutscher Staatsbürger seiner Auffassung nach gar nicht möglich ist und Correctiv hat diese Aussage schlicht unter den Tisch fallen lassen. Möglicherweise setzte Correctiv auf Lücke, weil dem Leser sonst klar geworden wäre, dass Correctivs Spekulationen zu Ausweisungsplänen völlig haltlos sind. Urteil des Landgerichts Berlin ist eine Ohrfeige für Correctiv: Das Verbot verbietet alle Kernaussagen des Correctiv-Berichts, die für Aufsehen und Demonstrationen gesorgt haben: Angebliche Ausweisungspläne Deutscher, angebliche Ausbürgerungspläne, angebliche Pläne, die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen und die Legende, der dortige „Masterplan“ sei verfassungswidrig gewesen. Das Gericht stellt klar, dass die in Potsdam besprochenen Pläne nicht als verfassungswidrig bewertet werden dürfen. Damit ist die Legende Correctivs, es habe in Potsdam verfassungswidrige Remigrationspläne gegeben, ebenfalls als haltlose Irreführung entlarvt worden. Außerdem wirft das Gericht Correctiv eine Täuschung der Leser vor: Correctiv habe wesentliche Umstände verschwiegen und damit bewusst unvollständig berichtet. Fazit: Das Landgericht Berlin hat die Potsdam-Legende Correctivs in allen Kernaussagen widerlegt und verboten. Am Ende bleibt vom Correctiv-Märchen ein Scherbenhaufen zurück. Correctiv hat gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt. Correctiv wurden als einseitige Meinungsmacher, als manipulative Politaktivisten enttarnt, die mit Journalismus nichts gemein haben. Der angerichtete Schaden strahlt weit über Correctiv hinaus: Die Glaubwürdigkeit der Medien, die die falsche Legende ungeprüft weiter verbreitet haben, wurde beschädigt. Es liegt nun an diesen Medien, Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Dazu gehört ein selbstkritischer Umgang mit der vorschnellen ungeprüften Verbreitung von Nachrichten. Correctiv hat als Quelle für echte Journalisten ausgedient.

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H. Müller  🇩🇪 🎼
Achtung, Autofahrer! Ab 2027 geht die nationale CO2-Abgabe in den EU-weiten Emissionshandel (ETS II) über. Der Preis steigt dadurch pro Tonne CO2 deutlich über 100 €. Kraftstoffe (Benzin/Diesel) verteuern sich deshalb ab Januar 2027 an der Zapfsäule um ca. 40 Cent/Liter.
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Tim@johanning_tim·
@janoschdahmen Remigration wäre ein größerer Hebel....
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Janosch Dahmen
Janosch Dahmen@janoschdahmen·
Wer sich fragt, warum unsere Krankenkassenbeiträge ständig steigen: Die Antwort sieht man in solchen Schlagzeilen zu Anlagentipps für Pharma-Aktien. Oben Extra-Kick für wenige Konzerne, unten höhere Beiträge für alle. Diese Schieflage ist politisch gemacht und sie ist änderbar!
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Simon Gordon Littmann
Simon Gordon Littmann@sglittmann·
Krankassenreform 2026, leicht erklärt: Ehepartner und Kinder ab 7 kosten zukünftig extra, der eigene Beitrag muss aber extrakostenfrei (!) die Gesundheitskosten mitfinanzieren von: - Migranten - Familiennachzüglern - türkischen Familienangehörigen inkl. Eltern und Großeltern von anderen (!), die eigenen nicht Danke SPD! Genial Assozial.
Simon Gordon Littmann tweet media
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Tim@johanning_tim·
@filizgreen Geowissenschaftlich betrachtet ist Fracking bei sachgerechter Anwendung eine nützliche und beherrschbare Technologie.
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Filiz Polat 🌈💚🦔
Filiz Polat 🌈💚🦔@filizgreen·
Fracking - birgt Umweltrisiken - kann lokale Erdbeben verursachen - hilft kurzfristig nicht, weil das Gas erst in vier Jahren verfügbar und dann so teuer wäre, dass die Förderung subventioniert werden müsste. Also das nächste Lobby-Geschenk von Ministerin Reiche?! 🧵
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Marc Bernhard, MdB
Marc Bernhard, MdB@MarcBernhardAfD·
AfD-Klausurtagung: Das sind unsere Beschlüsse für Deutschland Wir befinden uns in der schwersten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten und erleben Rezession, Deindustrialisierung, explodierende Energiepreise und eine Staatsquote von über 50%, ab der laut Altbundeskanzler Kohl der Sozialismus beginnt. Darum hat die @AfDimBundestag auf ihrer Klausurtagung am Wochenende in Cottbus zwei Positionspapiere beschlossen, die echte Lösungen liefern. Einige wesentliche Kernelemente: Grundlegende Steuerreform nach Kirchhof mit Flat Tax von 25%, Grundfreibetrag 15.000 Euro, je Kind ein Freibetrag von 12.000 Euro, Unternehmenssteuern senken, Kernenergie reaktivieren, EEG, Klimaschutzgesetz und CO₂-Abgabe abschaffen, Verbrennerverbot und Heizungsgesetz weg, „One in – two out“ – für jedes neue Gesetz zwei alte streichen, Bürokratiekosten bis 2030 um 25 Prozent reduzieren und heimische Fachkräfte aktivieren statt Masseneinwanderung. Dazu ein gerechtes und nachhaltiges Sicherungssystem für die Rente und Altersvorsorge. Wir sind die einzige Kraft im Bundestag, die nicht nur redet, sondern liefert. Die AfD ist bereit zu regieren! Unsere Positionspapiere: afdbundestag.de/klausurtagung-…
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Liberty Hannes
Liberty Hannes@LibertyHannes·
Sie wollen das Tempolimit nicht für die Sicherheit oder weil es Benzin spart. Beides ist faktisch widerlegt. Sie wollen ein Tempolimit weil sie möchten, dass wir weniger Spaß am Autofahren haben. Weil sie es nicht ertragen wenn jemand etwas macht was sie nicht mögen.
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Dr. David Lütke
Dr. David Lütke@DrLuetke·
Im @morgenmagazin geht die Moralshow gegen Tino Chrupalla beim Thema Energieversorgung nach hinten los. Moderator Andreas Wunn bleibt die Moralkeule dabei sichtbar im Hals stecken:
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Max Stirner
Max Stirner@ernsterjuenger·
Wir müssen alle den Gürtel enger schnallen. Aber nicht in Südafrika, Kolumbien, Togo, Honduras, Zentralafrikanische Republik, Mali, Niger, Elfenbeinküste, El Salvador, Guatemala, Sambia und Indien. 🤗
Max Stirner tweet media
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yerg
yerg@istdochechtegal·
Moin Herr @_FriedrichMerz , wir haben rund 400 Mitarbeiter . Diesen eine Prämie von 1000,€ zu zahlen , wären also 400.000,- €. Diese sind dann für den AG steuer- und sozialversicherungsfrei. Ferner kann es dieses als Betriebsausgabe geltend machen 1/x
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NIUS
NIUS@niusde_·
In Hannover flossen mehr als 1,2 Millionen Euro Steuergeld in einen kleinen Integrationsverein, gegründet von einer SPD-Ratsfrau und betrieben von ihrer eigenen Familie. Das Ergebnis? Pleite. Und die Politikerin legt genau einen Tag später ihr Mandat nieder. Die Behörden prüfen jetzt, ob das Geld wirklich für Integration und Jugendliche ausgegeben wurde – oder an anderer Stelle versickert ist. nius.de/politik/hannov…
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Martha Seillier
Martha Seillier@MarthaSeillier·
Assim também funciona a curva de Laffer em economia…
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Daria Live
Daria Live@DariaLive8·
Update von Heinrich Habig (April 2026) Das Landgericht Bielefeld hat am 31.03.2026 den Antrag von Heinrich Habig, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen, abgelehnt und unter anderem damit begründet, dass sich Habig „seiner Verantwortung und seiner Schuld wenig bewusst und wenig selbstkritisch“ zeige. Ein weiterer Antrag zur Haftverkürzung wurde eingereicht. Am Wochenende hat Heinrich in der Regel von Samstag auf Sonntag Freigang und darf Zeit mit seiner Familie verbringen. Am 14. Mai 2026 (Himmelfahrtstag) wird Heinrich Habig im Rahmen der „Aachener Auszeichnung für Menschlichkeit“ in Aachen geehrt und wird diese Auszeichnung voraussichtlich im Rahmen eines Freigangs selbst entgegennehmen können. Seit August 2025 sitzt Heinrich wieder im Gefängnis. Er wurde im Juni 2023 wegen des Ausstellens „unrichtiger“ Gesundheitszeugnisse zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er bereits eine U-Haft von 16 Monaten ab 2022 verbüßt hatte. Er wird seit 2025 von RA Katja Wörmer vertreten. Heinrich Habig erhält unterstützende Post aus aller Welt, ebenso von ehemaligen Staatsanwälten, die seine Verurteilung kritisieren. Er freut sich über jeden Brief. Mit Bibeln ist er allerdings bereits mehr als gut versorgt. JVA Heinrich Habig Lerchenstr. 81 44581 Castrop-Rauxel Fatima Habig hatte in der Praxis ihres Ehemannes als Arzthelferin gearbeitet. Dies war Grund genug, um gegen sie seitens der Staatsanwaltschaft ebenfalls ein Strafverfahren einzuleiten. Sie wurde zu 2 Jahren auf Bewährung und 150 Sozialstunden verurteilt. Obwohl Fatima bei einem Pflegedienst hätte arbeiten können, musste sie im Herbst 2025 schwere körperliche Arbeit auf einem Friedhof verrichten. Die Familie wurde finanziell ruiniert und ist weiterhin auf Spenden angewiesen: Konto: Förderverein Weißer Kranich Verwendungszweck: Schenkung für Arzt Heinrich und Fatima Habig IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91 Danke! #RichtigErinnern
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Die Branche der Erneuerbaren ist erwachsen geworden und muss jetzt Verantwortung übernehmen – systemisch und finanziell. Das schreibt Ministerin Reiche im Gastbeitrag in der @FAZ_NET. Wind und Sonne schicken keine Rechnung. Das Gesamtsystem aber wohl. faz.net/aktuell/wirtsc…
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