
Simon Gordon Littmann
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Simon Gordon Littmann
@sglittmann
🧠Rationalist⚖️Jurist🕊️Pazifist⚜️Tangible Assets👨🏼🎓Law, Ius, Law & Economics🏫Münster, Basel, Washington DC, Leipzig🏛️Muldental, Harbin, NYC, HKG 🌏96/195










Beatrix von Storch hat den Präsidenten der Diakonie, Rüdiger Schuch, wegen Wählernötigung angezeigt. Im Mai 2024 hatte Schuch in einem Interview erklärt, dass jemand, der die AfD „aus Überzeugung wählt“ oder sich für sie einsetzt, nicht in der Diakonie arbeiten könne bzw. „gehen muss“. Beatrix von Storch (AfD) erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Wählernötigung nach § 108 StGB (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe möglich). Sie argumentierte, das sei eine unzulässige Drohung mit beruflichen Nachteilen, um die Wahlentscheidung von Mitarbeitern zu beeinflussen. Was ist seitdem passiert? Keine Ermittlungen, keine Anklage, kein Verfahren ist bekannt. Es gibt bis heute (Stand April 2026) keine Berichte in den Medien, keine Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft (vermutlich Berlin, da die Diakonie dort ansässig ist) und keine Gerichtsentscheidungen zu diesem Fall. In Deutschland ist das typisch: Viele Strafanzeigen wegen politischer oder arbeitsrechtlicher Äußerungen werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, wenn der Tatbestand der Wählernötigung nicht eindeutig erfüllt ist (z. B. weil es sich um eine allgemeine Aussage handelt und keine konkrete Drohung gegenüber einem bestimmten Wähler vorliegt). Aber für "Schwachkopf", "Pinoccio" und andere Bagatellen gibt´s Hausdurchsuchungen und empfindliche Strafen. Finde den Fehler!


















Gehört ihr auch zu dieser "Mehrheit"?

@hj_emmerich Wenn von den nur 15 Mio Nettosteuerzahlern auf 85 Mio Einwohner ein paar mit spitzem Bleistift nachrrechnen, verlieren wir nicht nur 250k sondern 1 Mio von denen pro Jahr. Arbeiten lohnt sich im Sozialismus nicht. Mit Vollgas an die Wand. Mit Ansage.




