

Thorben Isbert
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"EU-Revolution" von oben. Die EU-Kommission kann künftig im Hinblick auf jeden (!) Politikbereich Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim EuGH mit der Begründung einleiten, der Mitgliedstaat verstosse gegen einen der in Art. 2 EUV genannten allgemeinen Werte (Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskrimnierung etc.). Der EuGH legt diese unbestimmten Begriffe dann in eigener, alleiniger und vor allem letzter (!) und nicht mehr überprüfbarer Zuständigkeit aus. EU-Kommission und EuGH können damit die gesamte mitgliedstaatliche Rechtsordnung überprüfen und grundsätzlich jedes Gesetz zu Fall bringen. Jede einzelne Norm des deutschen Rechts könnte im Zusammenwirken von Kommission und EuGH gekippt werden: das Sozialrecht, das Arbeitsrecht, das Schul- und Bildungsrecht, sogar das Verfassungsrecht steht zur Überprüfung durch den EuGH anhand des Art. 2 EUV. Das ist ein Quantensprung in Richtung eines europäischen Staates, eines europäischen Richterstaates. Dass darüber keine grundsätzliche Diskussion in Deutschland geführt wird, ist mehr als erstaunlich. '






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