
Grunibert5️⃣5️⃣1️⃣
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@jonas18121996 @GermanZoomer Vielleicht war die Beschlusslage auch das Problem die letzen Jahre? Mit diesem sozialliberalala Quatsch holen sie keinen einzigen Wähler zurück. Niemand will das hören. Die Leute die von dieser Regierung und der ganzen Bürokratie genug haben, die sollte man endlich ansprechen.
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@GermanZoomer Was genau hat er in den letzten Jahren für die Partei geleistet? Also außer die eigene Beschlusslage zu torpedieren und Nius Interviews zu geben?
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@stonefree_2 @badidol Nochmal lesen war früher im Gesetz stand. Davon waren viele Männer ausgenommen. Heute sind es einfach mal alle zwischen 17 und 45

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@Grunibert_ @badidol Natürlich galt es für alle. Alle Männer unterliegen ausnahmslos der Wehrpflicht, im Gesetzestext "männliche Personen" genannt:
bgbl.de/xaver/bgbl/sta…
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Erschreckend, wie viele Menschen einfach Unsinn nachplappern.
Nur mal kurz die Fakten:
1. Nichtbeachtung hat genau diese Folgen: keine. Dafür ist keinerlei Strafe oder gar Konsequenz festgelegt. Machs, machs nicht, grad egal. Stand jetzt. Früher wären mit Pech die Feldjäger gekommen, als wir noch ne echte Armee hatten. So mit Personal und Ausrüstung. Und selbst das hat man sich gespart in der Regel.
2. Doch, SBGG greift hier durchaus, oder steht da irgendwo was von Frauen bei der PFLICHT?
3. Die wesentlichen Teile, die jetzt alle überraschen, galten bereits von 1956 bis 2011 und gelten jetzt halt wieder weitestgehend unverändert.
4. Das wurde mitnichten ohne Info klammheimlich durchgezogen. Über das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz wurde informiert. Über die Medien und über die Verlautbarungen des Deutschen Bundestags selbst, u.A. auf bundestag.de.
Man kann das alles doof finden. Man kann das alles toll finden. Man kann dem allem sogar völlig indifferent gegenüberstehen, wenn man da eh schon durch ist und aus einer Zeit stammt, in der das schon galt und man weiß, wie das zu nehmen ist.
Aber bleibt doch bitte einfach allesamt mal bei den Fakten, Grundgütiger. So schwer kann das doch nicht sein. Libertäre Backenbartgolems genau wie Rechte und Linke tuten da gerade ins selbe dämliche, faktenfreie Horn. Und Ihr merkt es nicht mal.

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@beobachtender2 @MarcvonMuellers @olivergorus Außerdem halt es nur für gemusterte Männer welche nicht nach abs. 2 ausgeschlossen waren.
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Da geht es um Wehrüberwachung, das hat mit §3 nichts zu tun.
Im §3 steht die Anforderung nach der genehigung eines Auslandsaufenthaltes wie hier diskutiert.
Nach §2 (2) gilt §3 (nur) im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Aber nach dem neuen §2 (3) gilt §3 auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls.
Das ist neu!
Hier die Änderungsversion:
buzer.de/gesetz/5521/al…
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Männer unter 45 J benötigen jetzt eine Genehmigung der Bundeswehr, um länger als 3 Monate das Land verlassen zu dürfen. Ein weiterer Eingriff in die Freiheitsrechte. Sie bauen wieder an der Mauer …
Die Frage, wann sich das Zeitfenster fürs Auswandern endgültig schließt, wird scheibchenweise immer drängender.
Thorsten Polleit@ThorstenPolleit
Jetzt neu, schon gewusst? "§ 3 - Wehrpflichtgesetz (WPflG)(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 bereits vorliegen." fr.de/politik/drasti…
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@Mmxs68389252 @johanneszeller Nochmal lesen. Nicht alle Männer brauchten eine Genehmigung um das Land zu verlassen.

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@Grunibert_ @johanneszeller Auch Leute die Zivildienst geleistet haben oder untauglich ( T5) gemustert wurden waren vorher gemustert worden. Es gab in Deutschland keine Männer mit Deutscher Staatsangehörigkeit, die nicht bei der Musterung waren.
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@badidol Kann die Stelle nicht finden wo man sich dem §3 abs. 2 verweigern kann? Können sie mir helfen?
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@Grunibert_ Stimmt nicht. Man kann sich problemlos entziehen.
Verweigern. SBGG nutzen. Auswandern. Gibt durchaus Möglichkeiten.
Oder man ignoriert es einfach. Es gibt nämlich gar keine Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
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@badidol Es hat sich genau das geändert was ich schrieb. Früher waren es eben nicht alle Männer. Man konnte sich der Sache entziehen. Heute nicht mehr.
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@Grunibert_ Die Einschränkungen gelten nach wie vor weitestgehend unverändert.
Da hat sich wirklich nicht viel geändert.
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@Herr_Wirt @coldinthecity Galt früher nicht für alle Männer zwischen 17 und 45.
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@coldinthecity Wann das konkret eingeführt wurde, weiß ich nicht. Zumindest gab es die Regelung schon in den 1990er Jahren.
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Der Schock wird wahrscheinlich noch viel größer, wenn jemand darauf stößt, dass es diese Regelung schon seit vielen, vielen Jahren gibt.
Sumit Kumar@TweetsOfSumit
Wusstet ihr, dass Männer in Deutschland für einen Aufenthalt im Ausland seit diesem Jahr die Erlaubnis der Bundeswehr brauchen? Wusste ich nicht. Das Korsett wird enger.
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@SextusEmp1ricus @RainerVenino @Herr_Wirt Nur das nicht alle Männer zwischen 17 und 45 Wehrpflichtige waren. Untaugliche, befreite und ausgeschlossene, sowie Zivis waren davon nicht betroffen. Heute sind es alle Männer zwischen 17 und 45
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@RainerVenino @Herr_Wirt Früher unterlag jeder Wehrpflichtige dem "Reiseparagraphen", egal ob Spannungsfall oder nicht.
Ohne Pflichtdienst wird das wahrsch. (besser: hoffentlich) so nicht bestehen können. Jedenfalls nicht ohne deklarierten Spannungsfall.
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@Herr_Wirt Früher galt sie nicht für Zivis, ausgeschlossene oder befreite. Heute für alle Männer zwischen 17 und 45. Darf ich mich darüber aufregen?
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@Mmxs68389252 @johanneszeller Untaugliche, befreite, ausgeschlossene und Kriegsdienstverweigerer (Zivis) waren davon ausgenommen. Sie abs. 2. Heute sind es alle Männer zwischen 17 und 45.
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@Grunibert_ @johanneszeller Damals wurden alle Männer gemustert. Auch Diejenigen, die später den Wehrdienst verweigerten, wurden vorher gemustert. Also waren alle Männer Deutscher Staatsangehörigkeit gemustert.
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@johanneszeller @CarolaSch__ Also nicht jeder Mann zwischen um17 und 45 sondern nur gemusterte Männer?
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@CarolaSch__ Jedem, der gemustert wurde, sollte der Satz „Sie unterliegen der Wehrüberwachung“ bzw. „Sie unterliegen nicht der Wehrüberwachung“ in seinem Musterungsbescheid begegnet sein.
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Ich verstehe die Aufregung nicht. Wehrüberwachung ist jetzt ja kein neues Konzept. Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht 2011 gab es das schließlich auch.
Miriam Hollstein@HollsteinM
Ich habe Fragen. (Nein, kein Hoax, habe es eben im Gesetzestext nachgelesen.) fr.de/politik/drasti…
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@Herr_Wirt Eine Quelle können Sie nicht nennen oder? Der §24 abs. 1 und 4 des alten Gesetzes sagen etwas anderes als der neue Abs. 3
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@Lasseby1964 @Herr_Wirt Wann man der Wehrüberwachung unterliegt steht im 1. Absatz, welchen sie weggelassen haben.
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@Lasseby1964 @Herr_Wirt Das steht eben was anderes. Nur wer der Wehrüberwachung unterliegt. Nicht jeder Mann zwischen 17 und 45.
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@MarcvonMuellers @olivergorus Quelle dafür?
Ich bin in einer Zeit aufgewachsen als es noch die Wehrpflicht gab.
Die Regelung war damals niemandem bekannt und wurde nicht durchgesetzt.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht dass Sie Recht haben.
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@MarcvonMuellers @mlorke1004 @MarcusPretzell Es zählt was im Gesetz steht. Darauf kann sich jeder Bürger berufen und bekommt im Zweifel vor Gericht Recht. Sollten lernen wie man Gesetze liest und nicht wild hineininterpretieren.
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@mlorke1004 @MarcusPretzell Und noch einmal: Das heißt es eben nicht. Wie hier schon verlinkt. Muß die Genehmigung pder mußte die Genehmigung eingeholt werden. Ein Nutzer hat sogar sein eigenes Schreiben gepostet.
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