Jenson
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@JensonFly
Public Relations #PR. 2facher Hausbauer und Heimwerker. #Atomkraft jetzt für Klimaschutz und Versorgungssicherheit


„Diese Gesetzesänderung klingt klein, aber sie wird das Leben von Hunderttausenden Familien in unserem Land verbessern. Wir lösen damit ein Versprechen an sie ein: Ihr müsst euch künftig weniger mit Bürokratie auseinandersetzen.“ – Lars Klingbeil zum antragslosen Kindergeld


Deutschland reißt alle Klimaziele – und wird von der Blaupause zum mahnenden Beispiel to.welt.de/wW4PmnB


















Spitzensteuersatz "wie zu Kohls Zeiten"? SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat sich dafür ausgesprochen, Spitzenverdiener künftig stärker zu belasten, um mit den Zusatzeinnahmen Erleichterungen für Bezieher mittlerer und geringer Einkommen zu finanzieren. Mittlere und kleine Einkommen seien über viele Jahre zu stark belastet worden, sagte er, „ganz oben aber zu wenig“. „Wir hatten zu früheren Zeiten bei Helmut Kohl einmal 56 Prozent Steuersatz. Und das war wohl auch nicht so ganz falsch.“ Immer wieder argumentieren Befürworter von Steuererhöhungen aus der SPD, von der Linken und den Grünen, zu Helmut Kohls Zeiten sei der Spitzensteuersatz sehr viel höher gewesen und trotzdem sei es der Wirtschaft gut gegangen. Was ist dran an diesem Argument? Zwischen 1975 und 1989 war der Spitzensteuersatz in Deutschland mit 56 Prozent tatsächlich noch wesentlich höher als heute, danach wurde er leicht auf 53 Prozent reduziert, bevor Gerhard Schröder ihn dann deutlich auf 42 Prozent senkte. Damals zahlte kaum jemand den Spitzensteuersatz Auf einmal sind alle Sozialdemokraten und Linken Helmut Kohl-Fans. Was aber verschwiegen wird: Kaum jemand hat zu Kohls Zeiten den nominal sehr hohen Spitzensteuersatz wirklich gezahlt. Viele Vermögende nutzten in den 70er-, 80er- und 90er-Jahren Steuersparmodelle wie etwa Bauherrenmodelle, geschlossene Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Medienfonds usw., die so hohe Verlustzuweisungen hatten, dass damit die Steuerlast beliebig gesenkt werden konnte. Wenn man wollte, auch bis auf Null. Ich erinnere mich noch an ein Steuerseminar Ende der 90er Jahre, bei dem ein Steuerberater meinte: „Die Bemessungsgrundlage für Ihren Steuersatz ist Ihre persönliche Dummheit“, womit er sagen wollte, dass es jedermann freistehe, seine Steuerlast durch Verlustzuweisungsmodelle beliebig zu senken. Zwar senkte Gerhard Schröders rot-grüne Regierung den Spitzensteuersatz von 53 auf 42 Prozent, doch gleichzeitig wurde eine sogenannte „Mindestbesteuerung“ (§ 2 Abs. 3 EStG) eingeführt und „Verlustzuweisungsmodellen“ mit § 2b des Einkommensteuergesetzes die Grundlage entzogen. Diese Regelungen wurden später wieder abgeschafft beziehungsweise für verfassungswidrig erklärt, aber sie wurden durch § 15b EStG ersetzt, der an diese Stelle trat.


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