
Markus Kompa
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Markus Kompa
@KompaLaw
Ehrenschutz in Ehrenfeld und anderswo. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Impressum: Markus Kompa, Geißelstr. 11, 50823 Köln Bild: Philippe Ramakers


BREAKING: Just five minutes before Trump's announcement to halt the attacks on Iran, massive trades reportedly hit the market. In one move, $1.5 billion in S&P 500 (ES) futures was bought while $192 million in oil (CL) futures was sold. These orders were 4–6x larger than anything else at the time. The trader seemingly made huge gains. Unusual.



Hubigs Gesetzesentwurf zeigt: Es gibt im Fall #Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung: Schaut man sich die Vorschläge an, die nun zur Schließung nur angeblicher #Strafbarkeitslücken vorgebracht werden, so bleibt eins klar: Die Handlungen, um die es hier geht, das öffentliche Verbreiten von #deepfakes, also Fotomontagen und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, ist schon bei geltender Rechtslage mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht, siehe dazu meinen Beitrag hier: x.com/i/status/20349… Das, was jetzt von Justizministerin Hubig und ihren Sekundanten vorgeschlagen wird, hat mit der Strafbarkeit der Verbreitung solcher Bilder nichts zu tun. Es geht vielmehr darum, die Strafbarkeit vorzuverlagern, nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind. So wird gefordert, dass sich bereits derjenige strafbar machen soll, der bei sich zu Hause für den rein privaten Gebrauch #Fotomontagen herstellt, zu denen er gar nicht die Absicht hat, diese zu verbreiten und die er auch niemals verbreitet. Alleine für die Herstellung einer Fotomontage am privaten PC soll künftig eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren drohen! Nun kann man das Herstellen solcher Fotomontagen als geschmacklos empfinden. Geschmacklos kann man aber auch viele andere Handlungen finden, die im privaten Bereich stattfinden, die aber mangels Außenwirkung niemanden in seinen Rechten verletzen. Umgekehrt kann man auch sagen: In einem freien Staat ist es eine Errungenschaft, im Privaten auch aus Sicht anderer Personen Geschmackloses tun zu können, wenn man damit keinen in seinen Rechten verletzt. Es gibt keinen Grund dafür, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und derartige typisch private Handlungen, also das Herstellen von Fotos, die dann nie an andere weitergegeben oder gar veröffentlicht werden, mit erheblichen Strafen zu bedrohen. Hier schwingt sich der Staat mit der strafrechtlichen Keule zum Moralwächter auf, der versucht, rein private Handlungen, die niemanden schädigen, unter Strafe zu stellen, weil man das, was ein Mensch privat macht, für moralisch verwerflich hält. Das ist nicht die Aufgabe des Strafrechts. Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderungen nach nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommt, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie "Hass und Hetze" unliebsame aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen. Hier wird ein geschichtlicher Irrweg reaktualisiert. Denn zur Erinnerung: Es gab bereits früher den Versuch, private Handlungen, die Moralwächtern nicht gefallen haben, mit der strafrechtlichen Keule zu bekämpfen. Ein Beispiel? Homosexuelle Handlungen waren einmal strafbar. Dass der Staat versucht, mit Mitteln des Strafrechts in unsere private Moral hinein zu regieren, das hatten wir eigentlich überwunden...

Betreiben Hamburger Ermittlungsbehörden im Fall Block bewusst eine Desinformationskampagne gegen den früheren BND-Präsidenten August Hanning und versorgen Medienvertreter zielgerichtet mit falschen Informationen? 1/x



Brauchen wir angesichts des Falls Christian Ulmen eine Verschärfung des Strafrechts gegen Deepfakes? Warum Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen unbegründeter Aktionismus sind: Angesichts des Ulmen-Falls (Vorwürfe "digitaler Gewalt" durch Deepfakes) wird über Strafrechtslücken und Strafrechtsverschärfungen bei manipulierter Pornografie diskutiert. Momentan überschlagen sich Juristen und Nicht-Juristen mit der Benennung angeblicher Strafbarkeitslücken bei der Verbreitung von manipulierten pornografischen Bildern. Konkret geht es darum, dass durch Bildmanipulationen das Gesicht des Betroffenen in ein Foto oder ein Video mit pornografischem Inhalt hineingeschnitten wird, so dass der Betrachter meint, diese Person habe sich so nackt gezeigt oder in dem Porno mitgewirkt. Doch gibt es überhaupt eine Strafbarkeitslücke? Die bei Forderungen nach Strafrechtsverschärfung behaupteten Strafbarkeitslücken liegen bei KI-generierten Inhalten, die keine "realen Bildaufnahmen" darstellen: Denn § 201a StGB schützt nur vor unbefugter Verbreitung authentischer Aufnahmen, die das Ansehen schädigen – #Deepfakes gelten hier oft als nicht als strafbar, da sie keine tatsächlichen/echten Fotos/Videos sind. Dieser Einwand ist zwar richtig, es wird in der Diskussion aber übersehen, dass die Verbreitung von manipuliertem Bildmaterial schon nach geltendem Recht strafbar ist und erhebliche Haftstrafen von bis zu 5 Jahren drohen wenn solche Bilder öffentlich verbreitet werden: Ich habe dies in dem verlinkten Beitrag ausgeführt: Die Verbreitung solcher Bildmanipulationen erweckt beim Zuschauer einen falschen Eindruck, nämlich den Eindruck, dass die Bilder authentisch sind, die betroffene Person sich also nackt gezeigt hat, wie gezeigt nackt aussieht oder aber in einem Porno mitgewirkt hat. Damit ist der Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt, der bei öffentlicher Verbreitung solcher falschen Tatsachenbehauptungen und Eindrücke eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht. Ich kann die Diskussion verstehen, die der Fall auslöst. Es würde aber ausreichen, wenn das bestehende Gesetz endlich konsequent angewandt und durchgesetzt würde. Eine Strafrechtsverschärfung ist wie so häufig in solchen Diskussionen bei näherer Betrachtung nicht erforderlich. Anmerkung: Zugunsten von Christian #Ulmen gilt hinsichtlich der durch den Spiegel verbreiteten Verdächtigungen die #Unschuldsvermutung. Es ist keinesfalls erwiesen, dass er Handlungen im vorstehend kommentierten Sinne begangen hat.



Pentagon to adopt Palantir AI as core US military system, per Reuters.







Auf die Idee, dass eine Klarnamenpflicht Frauen im Internet helfen würde, muss man wirklich erst mal kommen.









