Markus Kompa

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@KompaLaw

Ehrenschutz in Ehrenfeld und anderswo. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Impressum: Markus Kompa, Geißelstr. 11, 50823 Köln Bild: Philippe Ramakers

Köln, Deutschland Katılım Ağustos 2010
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Dr. Dan Lomas
Dr. Dan Lomas@Sandbagger_01·
The CIA has been funding experimental spy gadgets since 1999. Other intel agencies now want a bigger share. politi.co/4sE80I7 via @politico
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Bark
Bark@barkmeta·
Let me explain what just happened 👇 5 minutes before the President announced a halt to attacks on Iran… someone placed a $1.5 BILLION bet on stocks going up and dumped $192 million in oil. 5 minutes… These trades were 4 to 6 times larger than anything else in the entire market. Whoever did this wasn’t guessing. You don’t risk $1.5 billion on a hunch. There was zero public indication this announcement was coming. No leaks. No press. Nothing. The only people who knew were in the room when the decision was made. Someone in that room picked up a phone. And within minutes they made more money than most Americans will earn in a thousand lifetimes. In a single trade. On a war that cost you $4+ a gallon gas and $16 billion in tax dollars. American citizens funded this war. Politicians are profiting from it. This is not the first time. Every major announcement from this administration has had massive suspicious trades right before it dropped. Tariff reversals. Policy shifts. War decisions. This is the most blatant insider trading operation in the history of American politics. It’s not even close. And it’s happening over and over in broad daylight. You would go to federal prison for trading on a tip from your cousin. These people are front running war decisions with billion dollar bets and nobody will ever ask a single question. Nobody will be investigated. Nobody will be charged. By tomorrow this will be buried under the next satisfying headline. Just like last time. And the time before that. The game is rigged. And they’re not even trying to hide it anymore…
unusual_whales@unusual_whales

BREAKING: Just five minutes before Trump's announcement to halt the attacks on Iran, massive trades reportedly hit the market. In one move, $1.5 billion in S&P 500 (ES) futures was bought while $192 million in oil (CL) futures was sold. These orders were 4–6x larger than anything else at the time. The trader seemingly made huge gains. Unusual.

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Scheues Reh
Scheues Reh@Weihnacht99·
@RABrennecke @KompaLaw Geht es hier nicht auch um die Etablierung des digitalen Identitätsnachweises, der später weltweit gelten und missbräuchlich verwendet werden könnte?
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Carsten Brennecke
Carsten Brennecke@RABrennecke·
Hubigs Gesetzesentwurf zeigt: Es gibt im Fall #Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung: Schaut man sich die Vorschläge an, die nun zur Schließung nur angeblicher #Strafbarkeitslücken vorgebracht werden, so bleibt eins klar: Die Handlungen, um die es hier geht, das öffentliche Verbreiten von #deepfakes, also Fotomontagen und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, ist schon bei geltender Rechtslage mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht, siehe dazu meinen  Beitrag hier: x.com/i/status/20349… Das, was jetzt von Justizministerin Hubig und ihren Sekundanten vorgeschlagen wird, hat mit der Strafbarkeit der Verbreitung solcher Bilder nichts zu tun. Es geht vielmehr darum, die Strafbarkeit vorzuverlagern, nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind. So wird gefordert, dass sich bereits derjenige strafbar machen soll, der bei sich zu Hause für den rein privaten Gebrauch #Fotomontagen herstellt, zu denen er gar nicht die Absicht hat, diese zu verbreiten und die er auch niemals verbreitet. Alleine für die Herstellung einer Fotomontage am privaten PC soll künftig eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren drohen! Nun kann man das Herstellen solcher Fotomontagen als geschmacklos empfinden. Geschmacklos kann man aber auch viele andere Handlungen finden, die im privaten Bereich stattfinden, die aber mangels Außenwirkung niemanden in seinen Rechten verletzen.  Umgekehrt kann man auch sagen: In einem freien Staat ist es eine Errungenschaft, im Privaten auch aus Sicht anderer Personen Geschmackloses tun zu können, wenn man damit keinen in seinen Rechten verletzt. Es gibt keinen Grund dafür, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und derartige typisch private Handlungen, also das Herstellen von Fotos, die dann nie an andere weitergegeben oder gar veröffentlicht werden, mit erheblichen Strafen zu bedrohen. Hier schwingt sich der Staat mit der strafrechtlichen Keule zum Moralwächter auf, der versucht, rein private Handlungen, die niemanden schädigen, unter Strafe zu stellen, weil man das, was ein Mensch privat macht, für moralisch verwerflich hält. Das ist nicht die Aufgabe des Strafrechts.  Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderungen nach nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommt, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie "Hass und Hetze" unliebsame aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen. Hier wird ein geschichtlicher Irrweg reaktualisiert. Denn zur Erinnerung: Es gab bereits früher den Versuch, private Handlungen, die Moralwächtern nicht gefallen haben, mit der strafrechtlichen Keule zu bekämpfen. Ein Beispiel? Homosexuelle Handlungen waren einmal strafbar.  Dass der Staat versucht, mit Mitteln des Strafrechts in unsere private Moral hinein zu regieren, das hatten wir eigentlich überwunden...
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Sylvia Kaufhold
Sylvia Kaufhold@SylK1966·
Haben denn alle schon wieder die populistische Strafverschärfung im Bereich der Kinderpornographie vergessen, die kurze Zeit später wegen der Erfassung nicht strafwürdigen Verhaltens wieder rückgängig gemacht werden musste? 👇 lto.de/recht/hintergr…
Carsten Brennecke@RABrennecke

Hubigs Gesetzesentwurf zeigt: Es gibt im Fall #Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung: Schaut man sich die Vorschläge an, die nun zur Schließung nur angeblicher #Strafbarkeitslücken vorgebracht werden, so bleibt eins klar: Die Handlungen, um die es hier geht, das öffentliche Verbreiten von #deepfakes, also Fotomontagen und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, ist schon bei geltender Rechtslage mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht, siehe dazu meinen  Beitrag hier: x.com/i/status/20349… Das, was jetzt von Justizministerin Hubig und ihren Sekundanten vorgeschlagen wird, hat mit der Strafbarkeit der Verbreitung solcher Bilder nichts zu tun. Es geht vielmehr darum, die Strafbarkeit vorzuverlagern, nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind. So wird gefordert, dass sich bereits derjenige strafbar machen soll, der bei sich zu Hause für den rein privaten Gebrauch #Fotomontagen herstellt, zu denen er gar nicht die Absicht hat, diese zu verbreiten und die er auch niemals verbreitet. Alleine für die Herstellung einer Fotomontage am privaten PC soll künftig eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren drohen! Nun kann man das Herstellen solcher Fotomontagen als geschmacklos empfinden. Geschmacklos kann man aber auch viele andere Handlungen finden, die im privaten Bereich stattfinden, die aber mangels Außenwirkung niemanden in seinen Rechten verletzen.  Umgekehrt kann man auch sagen: In einem freien Staat ist es eine Errungenschaft, im Privaten auch aus Sicht anderer Personen Geschmackloses tun zu können, wenn man damit keinen in seinen Rechten verletzt. Es gibt keinen Grund dafür, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und derartige typisch private Handlungen, also das Herstellen von Fotos, die dann nie an andere weitergegeben oder gar veröffentlicht werden, mit erheblichen Strafen zu bedrohen. Hier schwingt sich der Staat mit der strafrechtlichen Keule zum Moralwächter auf, der versucht, rein private Handlungen, die niemanden schädigen, unter Strafe zu stellen, weil man das, was ein Mensch privat macht, für moralisch verwerflich hält. Das ist nicht die Aufgabe des Strafrechts.  Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderungen nach nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommt, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie "Hass und Hetze" unliebsame aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen. Hier wird ein geschichtlicher Irrweg reaktualisiert. Denn zur Erinnerung: Es gab bereits früher den Versuch, private Handlungen, die Moralwächtern nicht gefallen haben, mit der strafrechtlichen Keule zu bekämpfen. Ein Beispiel? Homosexuelle Handlungen waren einmal strafbar.  Dass der Staat versucht, mit Mitteln des Strafrechts in unsere private Moral hinein zu regieren, das hatten wir eigentlich überwunden...

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Tino Kunze
Tino Kunze@Tino_Kunze·
Er fehlt sehr.
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Lars Winkelsdorf
Lars Winkelsdorf@winkelsdorf·
Hamburger Behörden verfolgen strafrechtlich einen "Entführungsversuch", von dem dänische Behörden feststellten,dass es ihn niemals gab Sportlich,worüber manche Zeitungen dann so berichten...
Lars Winkelsdorf@winkelsdorf

Betreiben Hamburger Ermittlungsbehörden im Fall Block bewusst eine Desinformationskampagne gegen den früheren BND-Präsidenten August Hanning und versorgen Medienvertreter zielgerichtet mit falschen Informationen? 1/x

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Oliver Flesch
Oliver Flesch@OliverFlesch69·
Die Klarnamenpflicht hätte die Taten von Ulmen nicht verhindert. Als ihr Ehemann hatte er jederzeit Zugriff auf ihre Ausweisdokumente – ein Fake-Account unter ihrem Namen wäre also problemlos möglich gewesen. Es hätte eine komplett andere Art von Tat gebraucht, damit „die da oben“ mit diesem Fall überhaupt sinnvoll für eine Ausweispflicht im Netz werben könnten. Die Vorstellung, die Taten hätten gar nicht stattgefunden und alles sei eine große Inszenierung, ist – vorsichtig formuliert – ziemlich abwegig. Dass hingegen jemand aus den oberen Etagen mit Fernandes den genauen Zeitpunkt abgesprochen hat, an dem sie den Täternamen öffentlich macht, um so maximale Sympathie und Rückenwind für ein neues Gesetz zu erzeugen – ja, das ist zumindest theoretisch denkbar. #CollienFernandes #ChristianUlmen
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Lars Winkelsdorf
Lars Winkelsdorf@winkelsdorf·
Betreiben Hamburger Ermittlungsbehörden im Fall Block bewusst eine Desinformationskampagne gegen den früheren BND-Präsidenten August Hanning und versorgen Medienvertreter zielgerichtet mit falschen Informationen? 1/x
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Interesting things
Interesting things@awkwardgoogle·
Ron Weasley yelling “Expensive Petroleum” while filling up his car might be the peak of comedy 🤣
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Science girl
Science girl@sciencegirl·
In 2017, China’s AI powered Skynet system located a BBC reporter in under seven minutes using a single photo.
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Carsten Brennecke
Carsten Brennecke@RABrennecke·
@GoeringEckardt Ihr wart 13.000 Polit-PR-Altivisten, die sich um ausgedachte, tatsächlich nicht bestehende Strafbarkeitslücken "kümmern", statt um die echte Probleme, die liegen bleiben... x.com/i/status/20349…
Carsten Brennecke@RABrennecke

Brauchen wir angesichts des Falls Christian Ulmen eine Verschärfung des Strafrechts gegen Deepfakes? Warum Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen unbegründeter Aktionismus sind: Angesichts des Ulmen-Falls (Vorwürfe "digitaler Gewalt" durch Deepfakes) wird über Strafrechtslücken und Strafrechtsverschärfungen bei manipulierter Pornografie diskutiert. Momentan überschlagen sich Juristen und Nicht-Juristen mit der Benennung angeblicher Strafbarkeitslücken bei der Verbreitung von manipulierten pornografischen Bildern. Konkret geht es darum, dass durch Bildmanipulationen das Gesicht des Betroffenen in ein Foto oder ein Video mit pornografischem Inhalt hineingeschnitten wird, so dass der Betrachter meint, diese Person habe sich so nackt gezeigt oder in dem Porno mitgewirkt. Doch gibt es überhaupt eine Strafbarkeitslücke? Die bei Forderungen nach Strafrechtsverschärfung behaupteten Strafbarkeitslücken liegen bei KI-generierten Inhalten, die keine "realen Bildaufnahmen" darstellen: Denn § 201a StGB schützt nur vor unbefugter Verbreitung authentischer Aufnahmen, die das Ansehen schädigen – #Deepfakes gelten hier oft als nicht als strafbar, da sie keine tatsächlichen/echten Fotos/Videos sind. Dieser Einwand ist zwar richtig, es wird in der Diskussion aber übersehen, dass die Verbreitung von manipuliertem Bildmaterial schon nach geltendem Recht strafbar ist und erhebliche Haftstrafen von bis zu 5 Jahren drohen wenn solche Bilder öffentlich verbreitet werden: Ich habe dies in dem verlinkten Beitrag ausgeführt: Die Verbreitung solcher Bildmanipulationen erweckt beim Zuschauer einen falschen Eindruck, nämlich den Eindruck, dass die Bilder authentisch sind, die betroffene Person sich also nackt gezeigt hat, wie gezeigt nackt aussieht oder aber in einem Porno mitgewirkt hat. Damit ist der Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt, der bei öffentlicher Verbreitung solcher falschen Tatsachenbehauptungen und Eindrücke eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht. Ich kann die Diskussion verstehen, die der Fall auslöst. Es würde aber ausreichen, wenn das bestehende Gesetz endlich konsequent angewandt und durchgesetzt würde. Eine Strafrechtsverschärfung ist wie so häufig in solchen Diskussionen bei näherer Betrachtung nicht erforderlich. Anmerkung: Zugunsten von Christian #Ulmen gilt hinsichtlich der durch den Spiegel verbreiteten Verdächtigungen die #Unschuldsvermutung. Es ist keinesfalls erwiesen, dass er Handlungen im vorstehend kommentierten Sinne begangen hat.

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Die Hansen
Die Hansen@pro_these·
Übrigens wurde schon in einigen Ländern- z. B. Südkorea die Klarnamenpflicht eingeführt und dann auch wieder abgeschafft, weil Frauen eben NICHT vor Missbrauch geschützt werden! Es hat sich also eher zum Negativen entwickelt.
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Samuel Eckert
Samuel Eckert@eckert_official·
Zum Kontext der Seriosität derer, die jetzt im Internet Klarnamen wegen "virtueller Vergewaltigung" verlangen: Das sind die #RKI Files. Dort geht es um Millionen Menschenleben, die im Feuer stehen und tausende Alte, die einsam verendet sind, Unzählige mit bleibenden Schäden und zahllose dubiose Todesfälle. #Vergewaltigungen
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shirish
shirish@shiri_shh·
Palantir AI + Claude was used to detect, prioritize, and strike over 1,000 targets in the first 24 hours of Operation against IRAN. The success was so ridiculous, so game-changing, that the Pentagon didn’t even wait. What used to be just a pilot project, just something they were testing out… suddenly became official, permanent, and everywhere. Palantir is now the core AI brain of the entire U.S. military. It’s getting rolled out across ALL branches.
unusual_whales@unusual_whales

Pentagon to adopt Palantir AI as core US military system, per Reuters.

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„Plagiatsjäger“
„Plagiatsjäger“@SprachPhilo·
Vielleicht ein ganz interessantes Detail: Ich denke, dass man graphologisch recht gut zeigen kann, dass alle Schilder der heutigen Demo vor dem Brandenburger Tor, die auf Bildern gezeigt wurden, von ein und derselben Person, wahrscheinlich einem professionellen Schildermaler, stammen. Handschriftenkunde ist ja auch Teil unserer Expertise. Die Indizien: * Spezifische Schreibweise des "Ä", vor allem spezielle seitliche Platzierung der Umlaute * Spezifische Schreibweise des "W" mit höhenreduziertem mittleren Teil * Identische Kleinschreibung * Zum Teil identische Farben * Zum Teil identische Kartonart
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451, Lasse
451, Lasse@rainerschund·
Mit deinem Klarnamen können Stalker gegen folgende Gebühr deine Adresse durch eine "einfache Melderegisterauskunft" erhalten: Berlin: € 5 Hamburg: € 6,15 München: € 10 Köln: € 6 Frankfurt: € 10,71 Stuttgart: € 15 Düsseldorf: € 11 Leipzig: € 14 Dortmund: € 6 Essen: € 6
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Holger Onken
Holger Onken@OnkenHolger·
„Liberale“ und „demokratische Mitte“: Das Völkerrecht gilt nur für die Guten; wer gut ist, bestimmen wir“. Diese Leute sind von jedem kritischen Geist verlassen und nicht fähig, zu reflektieren.
Holger Onken tweet media
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