
Elon Tusk 🇩🇪👉🏻🇳🇴 | 🇺🇦🇮🇱🇬🇪🇭🇰
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Deutschland könnte dabei gewisse vorbereitende Maßnahmen treffen - wenn die Regierung Merz denn WOLLTE: Die Rechtsgrundlage für das Russische Haus der Wissenschaft und Kultur in Berlin besteht aus drei völkerrechtlichen Abkommen: - Abkommen 1 (Tätigkeitsabkommen 2011, BGBl. II 2013 S. 1355) regelt den Betrieb als offizielles Kulturzentrum. - Abkommen 2 (Liegenschaftsabkommen 2013, BGBl. II 2013 S. 1447) regelt nur das Gebäude-Eigentum und das unbefristete Nutzungsrecht am Grundstück (läuft fest bis 2112). Eine eventuelle Sonderkündigung dieses Abkommens wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage muss noch juristisch geprüft werden. - Abkommen 3 (Rahmen-Kulturabkommen 1992, BGBl. II 1993 S. 1256) ist das übergeordnete Grundlagenabkommen für die gesamte kulturelle Zusammenarbeit. Abkommen 1 und Abkommen 3 können beide einseitig bis ca. 7. Dezember 2026 gekündigt werden. Abkommen 2 bleibt davon unberührt. Warum es besonders wichtig ist, auch Abkommen 3 zu kündigen: Es entzieht Russland die völkerrechtliche Basis für sämtliche weiteren kulturellen und wissenschaftlichen Einflussaktivitäten in Deutschland (nicht nur Berlin). Gleichzeitig fallen die umfangreichen Privilegien aus der Anlage zu Abkommen 3 weg: - gebührenfreie Visa - keine Arbeitserlaubnis - Zollfreiheit für Fahrzeuge und Ausstattung - Steuervergünstigungen - Immunitäten und erleichterte Kontakte zu Behörden. Ohne Abkommen 3 stünden alle russischen Akteure nur noch unter normalem deutschem und EU-Recht (inkl. Sanktionen gegen Rossotrudnitschestwo). Eine gleichzeitige Kündigung von Abkommen 1 + 3 bis Ende 2026 wäre der sauberste und wirksamste Schritt, um die privilegierte Sonderstellung russischer Staatseinrichtungen in Deutschland zu beenden.




Am Samstag ab 14h am Immermannplatz, Karlstraße Ecke Friedrich-Ebert-Straße, Düsseldorf. Gemeinsam gegen Nazis, Islamismus & Antisemitismus. Für Demokratie & Menschenrechte. #dus0404























