DerKoral retweetledi

Bitcoin ist strukturell Gold, nicht Aktie. Und genau so behandelt das deutsche Steuerrecht es seit Jahren: als privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG, mit Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Wer Bitcoin gezielt aus dieser Systematik herauslösen will, bekommt ein Problem mit Artikel 3 GG. Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Pendlerpauschalen-Entscheidung 2008 klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht.
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