

Patrick Stahel
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@PatStahel
Anti-Antifa, Anti-Politaktivist, Anti-NGO, Anti-Postkolonialist, Anti-Islamist - Record Collector, Photogr. & hopelessly romantic! 🇨🇭🚞❄️🚠🎗️🇮🇱🇺🇦




Nearly 200,000 Christians have been slaughtered by Islamists in Nigeria. Where is the outrage?



Nearly 200,000 Christians have been slaughtered by Islamists in Nigeria. Where is the outrage?

Nearly 200,000 Christians have been slaughtered by Islamists in Nigeria. Where is the outrage?

Nearly 200,000 Christians have been slaughtered by Islamists in Nigeria. Where is the outrage?



















ℹ️ Nachtrag: Todesstrafe für Terroristen – was wirklich im Gesetz steht. 🔴 Mit der Gesetzesänderung können auch Juden und Ausländer zum Tode evrurteilt werden❗️ ▶️ Erneut die leider nötige Erklärung: Ich lehne die Rechtsradikalen in der israelischen Regierung ab und bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe. Ich verteidige nicht das Gesetz, sondern Fakten. Jetzt wird es kompliziert. Und es tut mir wirklich leid, dass ich das jetzt erst nachreiche. Ich habe gestern den Gesetzesentwurf der ultranationalistischen Partei Otzma Yehudit veröffentlicht und erklärt. Daran ändert sich auch nichts. ▶️ Jetzt kommt ein großes ABER. Das Gesetz ist eine Gesetzesänderung, die in den §209 der „Verordnung über Sicherheitsvorschriften“ eingefügt wird. Auch das hatte ich erklärt. Einige Follower hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass noch ein weiteres Gesetz geändert wurde. Was ich natürlich gecheckt habe. Geändert werden soll nämlich auch der § 301a „Mord unter erschwerenden Umständen“ des allgemeinen Strafgesetzbuches. Das steht im Entwurf aber nur in einem sehr kurzen Absatz unter „ferner liefen“. _______________ Im Strafgesetzbuch, 5737–1977, wird in § 301a nach Absatz (b) Folgendes eingefügt: „(c) Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz (a) wird, wer vorsätzlich den Tod eines Menschen herbeiführt, mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu vernichten, unter den in Absatz (a) genannten Umständen, mit der Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, und zwar ausschließlich mit einer dieser Strafen.“ _______________ 🔴 Und das bedeutet, dass auch vor Zivilgerichten jeder zum Tode verurteilt werden kann. Jeder, auch israelische Staatsbürger oder Ausländer. Hier ist die Einschränkung allerdings, dass das Motiv sein muss, „die Existenz des Staates Israel zu vernichten“. Es ändert also an der Militärvorschrift nichts. Es widerlegt aber, dass nur Menschen mit dem Wohnort Westjordanland zum Tode verurteilt werden können. Die werden durch das Militärgericht verurteilt, die Todesstrafe wird hier bevorzugt. Im allgemeinen Strafrecht werden sie von einem Zivilgericht verurteilt, hier ist die Möglichkeit der lebenslangen Haftstrafe „ausgewogener“. Das bedeutet auch, dass ich mit meiner ersten Interpretation – bevor ich den Gesetzestext hatte – richtig lag. Vielen Dank für die konstruktiven Hinweise! Ich hatte es tatsächlich übersehen. Genau deshalb habe ich den Gesetzestext veröffentlicht.



ℹ️ Nachtrag: Todesstrafe für Terroristen – was wirklich im Gesetz steht. 🔴 Mit der Gesetzesänderung können auch Juden und Ausländer zum Tode evrurteilt werden❗️ ▶️ Erneut die leider nötige Erklärung: Ich lehne die Rechtsradikalen in der israelischen Regierung ab und bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe. Ich verteidige nicht das Gesetz, sondern Fakten. Jetzt wird es kompliziert. Und es tut mir wirklich leid, dass ich das jetzt erst nachreiche. Ich habe gestern den Gesetzesentwurf der ultranationalistischen Partei Otzma Yehudit veröffentlicht und erklärt. Daran ändert sich auch nichts. ▶️ Jetzt kommt ein großes ABER. Das Gesetz ist eine Gesetzesänderung, die in den §209 der „Verordnung über Sicherheitsvorschriften“ eingefügt wird. Auch das hatte ich erklärt. Einige Follower hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass noch ein weiteres Gesetz geändert wurde. Was ich natürlich gecheckt habe. Geändert werden soll nämlich auch der § 301a „Mord unter erschwerenden Umständen“ des allgemeinen Strafgesetzbuches. Das steht im Entwurf aber nur in einem sehr kurzen Absatz unter „ferner liefen“. _______________ Im Strafgesetzbuch, 5737–1977, wird in § 301a nach Absatz (b) Folgendes eingefügt: „(c) Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz (a) wird, wer vorsätzlich den Tod eines Menschen herbeiführt, mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu vernichten, unter den in Absatz (a) genannten Umständen, mit der Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, und zwar ausschließlich mit einer dieser Strafen.“ _______________ 🔴 Und das bedeutet, dass auch vor Zivilgerichten jeder zum Tode verurteilt werden kann. Jeder, auch israelische Staatsbürger oder Ausländer. Hier ist die Einschränkung allerdings, dass das Motiv sein muss, „die Existenz des Staates Israel zu vernichten“. Es ändert also an der Militärvorschrift nichts. Es widerlegt aber, dass nur Menschen mit dem Wohnort Westjordanland zum Tode verurteilt werden können. Die werden durch das Militärgericht verurteilt, die Todesstrafe wird hier bevorzugt. Im allgemeinen Strafrecht werden sie von einem Zivilgericht verurteilt, hier ist die Möglichkeit der lebenslangen Haftstrafe „ausgewogener“. Das bedeutet auch, dass ich mit meiner ersten Interpretation – bevor ich den Gesetzestext hatte – richtig lag. Vielen Dank für die konstruktiven Hinweise! Ich hatte es tatsächlich übersehen. Genau deshalb habe ich den Gesetzestext veröffentlicht.

Die israelische Regierung tritt mit der parlamentarischen Zustimmung zur Einführung der Todesstrafe für Palästinenser die Menschenrechte mit Füssen. Das ist zutiefst menschenfeindlich und zutiefst rassistisch. Jetzt ist sofort fertig mit der einseitigen Parteinahme für Israel.

ℹ️ Nachtrag: Todesstrafe für Terroristen – was wirklich im Gesetz steht. 🔴 Mit der Gesetzesänderung können auch Juden und Ausländer zum Tode evrurteilt werden❗️ ▶️ Erneut die leider nötige Erklärung: Ich lehne die Rechtsradikalen in der israelischen Regierung ab und bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe. Ich verteidige nicht das Gesetz, sondern Fakten. Jetzt wird es kompliziert. Und es tut mir wirklich leid, dass ich das jetzt erst nachreiche. Ich habe gestern den Gesetzesentwurf der ultranationalistischen Partei Otzma Yehudit veröffentlicht und erklärt. Daran ändert sich auch nichts. ▶️ Jetzt kommt ein großes ABER. Das Gesetz ist eine Gesetzesänderung, die in den §209 der „Verordnung über Sicherheitsvorschriften“ eingefügt wird. Auch das hatte ich erklärt. Einige Follower hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass noch ein weiteres Gesetz geändert wurde. Was ich natürlich gecheckt habe. Geändert werden soll nämlich auch der § 301a „Mord unter erschwerenden Umständen“ des allgemeinen Strafgesetzbuches. Das steht im Entwurf aber nur in einem sehr kurzen Absatz unter „ferner liefen“. _______________ Im Strafgesetzbuch, 5737–1977, wird in § 301a nach Absatz (b) Folgendes eingefügt: „(c) Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz (a) wird, wer vorsätzlich den Tod eines Menschen herbeiführt, mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu vernichten, unter den in Absatz (a) genannten Umständen, mit der Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, und zwar ausschließlich mit einer dieser Strafen.“ _______________ 🔴 Und das bedeutet, dass auch vor Zivilgerichten jeder zum Tode verurteilt werden kann. Jeder, auch israelische Staatsbürger oder Ausländer. Hier ist die Einschränkung allerdings, dass das Motiv sein muss, „die Existenz des Staates Israel zu vernichten“. Es ändert also an der Militärvorschrift nichts. Es widerlegt aber, dass nur Menschen mit dem Wohnort Westjordanland zum Tode verurteilt werden können. Die werden durch das Militärgericht verurteilt, die Todesstrafe wird hier bevorzugt. Im allgemeinen Strafrecht werden sie von einem Zivilgericht verurteilt, hier ist die Möglichkeit der lebenslangen Haftstrafe „ausgewogener“. Das bedeutet auch, dass ich mit meiner ersten Interpretation – bevor ich den Gesetzestext hatte – richtig lag. Vielen Dank für die konstruktiven Hinweise! Ich hatte es tatsächlich übersehen. Genau deshalb habe ich den Gesetzestext veröffentlicht.


Schockierend, was die NZZ da ans Licht bringt: Ein geheimes Schattennetzwerk der iranischen Mullahs mitten in der Schweiz! 🇨🇭🚨 Während wir hier von Neutralität sprechen, bauen Regimeanhänger mit engen Verbindungen zu den Revolutionswächtern und der Basij-Miliz ein Netz aus Moscheen, Vereinen, Firmen und vor allem Hochschulen auf. Die Schweiz ist seit Jahren beliebter Studienort für die Kinder der iranischen Elite – inklusive Hardliner und Geheimdienstnaher. 😠 Schaut euch das an: Arash Rezani, Schweizer Bürger, EPFL-Absolvent, arbeitet an sensiblen Kameras und Sensoren – und hat Kassem Soleimani als Profilbild, den getöteten Top-Terroristen der Revolutionswächter. Seine Frau ist Tochter eines Professors an der militärisch-ideologischen Kaderschmiede der Mullahs. Gleich an derselben Adresse in Lausanne: Die Tochter von Teherans Hardliner-Bürgermeister Alireza Zakani, der für die brutale Unterdrückung der Frauenproteste bekannt ist. Sie studierte hier, arbeitete in Schweizer Tech-Firmen und bekam sogar ein Enkelkind in der Schweiz. 🕵️♂️ Oder Eshraf Madani: Ehemaliges führendes Basij-Mitglied, das bei der Niederschlagung von Protesten mitmischte, promoviert in Materialwissenschaften an der EPFL und gründet nebenbei Vereine. Alles schön getarnt als „Tourismusfirma“ oder „Hilfe für krebskranke Kinder“. Und dann der krasseste Fall: Mohammad Abedini, der „Drohnenmann“. Über eine Tarnfirma auf dem EPFL-Campus schmuggelte er US-Komponenten nach Iran für Drohnen, die sogar US-Soldaten töteten. Verhaftet, aber dank iranischer Geiseldiplomatie wieder frei – und die Schweizer Bundesanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. 🔥 Das Netzwerk dient nicht nur der Überwachung und Einschüchterung von Oppositionellen und jüdischen Institutionen hier bei uns. Es geht um Technologietransfer für Drohnen, Raketen und schlimmere Dinge. Nach dem Tod Khameneis werden die Fronten in der Diaspora noch härter – siehe die Gedenkfeier in Lausanne, wo Regimeanhänger „Tod den USA und Israel“ skandierten, während Oppositionelle bedroht wurden. Die Schweiz wird zum sicheren Rückzugsort und zur Technik-Drehscheibe für ein Regime, das sein eigenes Volk abschlachtet und weltweit Terror sät. Die Behörden und Hochschulen haben viel zu lange weggeschaut. EPFL und ETH prüfen jetzt strenger – aber reicht das? Genug mit der Naivität! Dieses Mullah-Netzwerk muss konsequent zerschlagen werden. Aufenthaltsbewilligungen prüfen, Technologie-Exporte stoppen, Regime-nahe Personen ausweisen. Die Schweiz darf kein Paradies für Spione und Terror-Unterstützer werden. Lest den gesamten brisanten NZZ-Bericht hier: smry.ai/https:/www.nzz… Wacht auf, Schweiz. Es geht um unsere Sicherheit. 🇨🇭💪 #Islamofaschismus #FreeIran2026




The world's serial rights abusers include: 🇮🇶 Iraq 🇨🇺 Cuba 🇶🇦 Qatar 🇨🇳 China 🇧🇮 Burundi The U.N. Human Rights Council's members include: 🇮🇶 Iraq 🇨🇺 Cuba 🇶🇦 Qatar 🇨🇳 China 🇧🇮 Burundi (This is not an April Fools joke — this is reality.)