Steve´s BBQ Joint

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@HeitmannStephan

"There's not a politically correct bone in my body. I pretty much call a spade a spade." (R. Lee Emey) Salus populi suprema lex esto (Cicero) Like o. RT/*/F≠+

Outer World Katılım Ocak 2020
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Steve´s BBQ Joint@HeitmannStephan·
Diese Rede von Guido Westerwelle sollte sich nicht nur die heutigen FDP Oberen sondern jeder Bürger jeden Morgen anhören! Heute wichtiger denn je!
Düsseldorf, Germany 🇩🇪 Deutsch
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Key Pousttchi 🇪🇺
Key Pousttchi 🇪🇺@keypousttchi·
Gruppenvergewaltigungen sind kulturell konnotierte Mißverständnisse. Mehr muß man über Linke und Grüne nicht wissen.
Tylor Tao@tylor_tao

@keypousttchi @kripp_m @mhalensee Für Linke sind Gruppenvergewaltigungen "temporäre Vorfälle". Ist Linkssein zur Geisteskrankheit mutiert?

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Josef Franz Lindner
Josef Franz Lindner@JosefFLindner·
NGO-Förderung. Endlich kommt Bewegung in die Sache. Ministerin Prien hat Änderungen und vor allem Streichungen angekündigt. Das ist Anlass, auch grundsätzlich noch einmal über die verfassungsrechtlichen Grenzen der (politischen) NGO- Förderung zu sprechen (verkappte Parteienfinanzierung, Steuerung der öffentlichen Meinungsbildung durch politisch -einseitige Förderung aus Steuermitteln). Dazu meine Stellungnahme für den Landtag NRW. 👇 landtag.nrw.de/portal/WWW/dok…
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Janine Beicht
Janine Beicht@JanineBeicht·
Ich teile viele von Paulines Punkten, aber eine zentrale Behauptung hält einer nüchternen Betrachtung schlicht nicht stand. Fernandes ist eben gerade nicht umgehend an die Öffentlichkeit gegangen. Auffällig ist vielmehr der Zeitpunkt: Erst als das Thema politisch verwertbar wurde, tauchte es plötzlich auf. Dabei wusste sie offenbar bereits seit Ende 2024 von dem mutmaßlichen Vorfall. Das wirkt weniger wie Aufklärungsdrang als wie taktisches Timing.
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NIUS
NIUS@niusde_·
„Über das Wochenende hinweg wurde diese Geschichte vollständig instrumentalisiert, um eine Kampagne zu fahren gegen die freie Äußerungsfreiheit im Netz und für Klarnamenpflicht, für härtere Gesetze im Netz“, sagt die stellv. NIUS-Chefredakteurin Pauline Voss @Pauline__Voss bei NIUS Live.
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Iris Sayram
Iris Sayram@irisma8·
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft in Itzehoe sei dort eine Anzeige der Geschädigten bearbeitet worden. Es seien weitere Unterlagen erbeten worden. Das sei unterblieben. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig eingestellt, weil es keine Ermittlungsansätze gegeben habe. An fehlenden Gesetzen scheint das nicht gelegen zu haben.
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Mathias Priebe
Mathias Priebe@MathiasPriebe·
Gruppenvergewaltigungen sind jetzt „kulturell konnotierte Missverständnisse“. Und sie enden nach kurzer Zeit. Man kann sich das alles nicht mehr ausdenken. #Priebshow
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Jan A. Karon
Jan A. Karon@jannibal_·
Im ZDF läuft heute zur Primetime der Film »Eine bessere Welt« über Hass im Netz gegen eine Wissenschaftlerin, die mit migrantischem Mann liiert ist und als grüne Idealistin beschrieben wird, und die wegen eines Talkshowauftritts zur Zielscheibe von Rechten wird. Im Film spielt Dunja Hayali Dunja Hayali, außerdem hat Kayla Shyx (bekannt aus dem Rammstein/Lindemann-Komplex) eine Rolle, mehrfach wird für HateAid geworben und in beratender Funktion trat Mobilitätsexpertin Katja Diehl auf. 😍
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Carsten Brennecke
Carsten Brennecke@RABrennecke·
Hubigs Gesetzesentwurf zeigt: Es gibt im Fall #Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung: Schaut man sich die Vorschläge an, die nun zur Schließung nur angeblicher #Strafbarkeitslücken vorgebracht werden, so bleibt eins klar: Die Handlungen, um die es hier geht, das öffentliche Verbreiten von #deepfakes, also Fotomontagen und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, ist schon bei geltender Rechtslage mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht, siehe dazu meinen  Beitrag hier: x.com/i/status/20349… Das, was jetzt von Justizministerin Hubig und ihren Sekundanten vorgeschlagen wird, hat mit der Strafbarkeit der Verbreitung solcher Bilder nichts zu tun. Es geht vielmehr darum, die Strafbarkeit vorzuverlagern, nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind. So wird gefordert, dass sich bereits derjenige strafbar machen soll, der bei sich zu Hause für den rein privaten Gebrauch #Fotomontagen herstellt, zu denen er gar nicht die Absicht hat, diese zu verbreiten und die er auch niemals verbreitet. Alleine für die Herstellung einer Fotomontage am privaten PC soll künftig eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren drohen! Nun kann man das Herstellen solcher Fotomontagen als geschmacklos empfinden. Geschmacklos kann man aber auch viele andere Handlungen finden, die im privaten Bereich stattfinden, die aber mangels Außenwirkung niemanden in seinen Rechten verletzen.  Umgekehrt kann man auch sagen: In einem freien Staat ist es eine Errungenschaft, im Privaten auch aus Sicht anderer Personen Geschmackloses tun zu können, wenn man damit keinen in seinen Rechten verletzt. Es gibt keinen Grund dafür, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und derartige typisch private Handlungen, also das Herstellen von Fotos, die dann nie an andere weitergegeben oder gar veröffentlicht werden, mit erheblichen Strafen zu bedrohen. Hier schwingt sich der Staat mit der strafrechtlichen Keule zum Moralwächter auf, der versucht, rein private Handlungen, die niemanden schädigen, unter Strafe zu stellen, weil man das, was ein Mensch privat macht, für moralisch verwerflich hält. Das ist nicht die Aufgabe des Strafrechts.  Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderungen nach nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommt, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie "Hass und Hetze" unliebsame aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen. Hier wird ein geschichtlicher Irrweg reaktualisiert. Denn zur Erinnerung: Es gab bereits früher den Versuch, private Handlungen, die Moralwächtern nicht gefallen haben, mit der strafrechtlichen Keule zu bekämpfen. Ein Beispiel? Homosexuelle Handlungen waren einmal strafbar.  Dass der Staat versucht, mit Mitteln des Strafrechts in unsere private Moral hinein zu regieren, das hatten wir eigentlich überwunden...
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Erblasser
Erblasser@Erblasser·
Die Fernandes-Empörungswelle - eine bemerkenswert präzise choreografierte Abfolge, die an die Correctiv-Inszenierung erinnert. Kaum war die Geschichte einer prominenten Fernsehmoderatorin über angeblichen digitalen Missbrauch durch ihren ehemaligen Partner in einer großen Illustrierten erschienen, setzte binnen Stunden ein synchronisierter Mechanismus ein, der an Präzision kaum zu überbieten ist: Talkshows, Leitmedien von links bis rechts, sämtliche öffentlich-rechtlichen Formate - alle in derselben Tonlage der kollektiven Entrüstung. Politikerinnen der Union wie der SPD lieferten prompt vorbereitete Statements, sprachen von „sofortigem Handlungsbedarf“ und zogen bereits ausgearbeitete Gesetzentwürfe aus der Schublade. Noch am selben Tag folgte der Aufruf zu einer Demonstration in Berlin, organisiert und beworben von der Protagonistin selbst. Das Tempo und die perfekte Abstimmung erinnern frappierend an jenen Correctiv-Artikel vom Januar 2024, der mit angeblichen „Deportationsplänen“ einer AfD-Runde bundesweite Massenproteste und Forderungen nach neuen Verboten auslöste - nur um Wochen später als in wesentlichen Teilen übertrieben, verdreht oder frei erfunden enttarnt zu werden. Auch dort: emotional aufgeladene Erzählung, sofortige mediale und politische Orchestrierung, fertige Narrative und Gesetzesvorhaben, die nur auf den passenden Auslöser gewartet hatten. Wer das Muster kennt, erkennt es sofort. Ein privater Konflikt wird zur nationalen Notlage hochstilisiert - nicht weil digitale Gewalt plötzlich neu entdeckt worden wäre, sondern weil sie exakt jetzt als emotionales Vehikel dient, um die letzte weitgehend unregulierte Sphäre - das anonyme Internet - unter staatliche Aufsicht zu stellen. Deepfakes und Missbrauch sind reale Probleme. Die Antwort darauf müsste jedoch technisch und strafrechtlich sein, nicht ideologisch. Stattdessen nutzt man den Moment, um zu versuchen Klarnamenpflicht im Netz und digitale Zensur durch die Hintertür durchzudrücken, während die Öffentlichkeit noch unter dem Eindruck der Welle steht. Die Parallelen sind zu eindeutig, um Zufall zu sein. Es ist dieselbe Maschinerie, dieselbe Geschwindigkeit, dieselben Akteure. Und sie zielt nicht auf Schutz, sondern auf Kontrolle.
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
2024: ZDF zeigt KI-Bilder mit Fernandes, Ulmen gesteht angeblich. 2025: Fernandes und Ulmen wohnen zusammen, drehen Spots für ShopApotheke. 2026: Fernandes beschuldigt Ulmen öffentlich, Demo und Gesetzentwurf kommen. Nichts gelernt aus Gil Ofarim, Rammstein, Schweiger. Hintergrund: Heute kam heraus, dass Fernandes mit @HateAid arbeitet. Das ganze wirkt wie ein Komplott von Regierung, NGOs und Fernsehsendern. Zweck sind Gesetzesverschärfungen. Auf 𝕏 passierte folgendes: Tausende Miniaccounts lenkten den Fokus auf die total unplausible „Straftat”. Viele schrieben, Ulmen habe echte Nacktbilder geteilt, was nicht einmal Fernandes behauptet. Dass diese noch lange mit Ulmen wohnte und arbeitete, macht die Story vollends unglaubwürdig. Gesteuerte Opposition fachte das Derailing an, und was soll ich sagen: Ihr Manöver war erfolgreich. Über aktuelle brutale Vergewaltigungen spricht keiner, auch Epstein & Co. wurden durch die rührende Märchengeschichte verdrängt. Fernandes und Ulmen wohnen übrigens in Spanien, aber die Demo soll am Montag in Deutschland stattfinden. Es spricht einiges dafür, dass HateAid die Sache mit langer Hand eingefädelt hat, so wie vorletztes Jahr Correctiv den Wannsee-Fake. 1/2
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Jan A. Karon
Jan A. Karon@jannibal_·
Keine Ahnung, wie man das sagt, ohne Leiderfahrungen herunterzuspielen, aber diese Collien Fernandes-Geschichte gerät völlig außer Kontrolle und nimmt eine gruselige Eigendynamik an. Wie diese Geschichte gerade genutzt genutzt wird, um einen Generalverdacht zu nähren, digitale Social-Media-Justiz durchzusetzen, die Unschuldsvermutung de facto abzuschaffen und Gesetzgebung für staatliche Kontrolle zu pushen, ist erschreckend. Längst hat diese Geschichte Züge einer echten (!) Kampagne angenommen, die aus meiner Perspektive auch hinter verschlossenen Türen sehr lange geplant wurde – auch um damit für eine Klarnamenpflicht und mehr staatliche Kontrolle auf sozialen Medien zu lobbyieren –, dann öffentlichkeitswirksam (SPIEGEL, Tagesschau, Demo, Forderungskatalog) ausgeschlachtet wird und hinter der sich ein ganzes Milieu aus Journalisten, NGOs, Schauspielern, Künstlern, Politikern versammelt, was übrigens auch genau das Milieu ist, was Fälle wie Liana K., den Jugendclub in Neukölln oder Maria aus Mannheim (um nur drei Beispiele aus den letzten Monaten zu nennen) gänzlich ausschweigt, aber das nur am Rande. Wie gesagt: Ich will das Problem hinter KI-Porn und Identitätsdiebstahl nicht kleinreden, aber mir drängt sich nach fünf Minuten auf Instagram und BlueSky der Eindruck auf, dass hier ein affektgetriebener digitaler Lynchmob Politik macht und diese Dynamiken nach einer Recherche schon auch sehr an Correctiv und Potsdam erinnern.
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Critical Cat |
Critical Cat |@Critical__Cat·
x.com/OERRBlog/statu… Offenbar hat das mittlerweile Methode, die Tonspuren bei der AfD asynchron zu verschieben, sodass ein Echo erzeugt wird. Heute bei der aktuellen Wahlsendung zu RLP. Davor mehrmals während des Bundestagswahlkampfes. Nicht zu vergessen das Sommerinterview mit Weidel, wo ebenfalls offenbar falsche Mikros verwendet wurden, sodass die Umgebung extrem laut abgebildet wurde.
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Australischer Austauschstudent
Die gleichen Leute, die jetzt ihre Betroffenheit heucheln, haben drei Tage nach dem Anschlag von Aschaffenburg (bei dem ein Kind getötet wurde) übrigens solche Selfies auf einer Demo gegen Rechts geschossen. Diese ganze Kampagne ist so unfassbar billig und durchschaubar.
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Julian Reichelt
Julian Reichelt@jreichelt·
"Ich will, dass Christian Ulmen und alle anderen Täter an ihren großen Zehen auf den Marktplätzen dieser Nation aufgehangen und öffentlich kastriert werden." Wer noch das Wort "Unschuldsvermietung" verwendet, soll mit dem Wort "Täterschützer auf der Stirn" zwangstätowiert werden. Das sagt Leonie Plaar, eine der größten links-grünen Influencerinnen dieses Landes, Darling des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich würde sagen, die Diskussion ist offiziell außer Kontrolle geraten.
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Carsten Brennecke
Carsten Brennecke@RABrennecke·
@GoeringEckardt Ihr wart 13.000 Polit-PR-Altivisten, die sich um ausgedachte, tatsächlich nicht bestehende Strafbarkeitslücken "kümmern", statt um die echte Probleme, die liegen bleiben... x.com/i/status/20349…
Carsten Brennecke@RABrennecke

Brauchen wir angesichts des Falls Christian Ulmen eine Verschärfung des Strafrechts gegen Deepfakes? Warum Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen unbegründeter Aktionismus sind: Angesichts des Ulmen-Falls (Vorwürfe "digitaler Gewalt" durch Deepfakes) wird über Strafrechtslücken und Strafrechtsverschärfungen bei manipulierter Pornografie diskutiert. Momentan überschlagen sich Juristen und Nicht-Juristen mit der Benennung angeblicher Strafbarkeitslücken bei der Verbreitung von manipulierten pornografischen Bildern. Konkret geht es darum, dass durch Bildmanipulationen das Gesicht des Betroffenen in ein Foto oder ein Video mit pornografischem Inhalt hineingeschnitten wird, so dass der Betrachter meint, diese Person habe sich so nackt gezeigt oder in dem Porno mitgewirkt. Doch gibt es überhaupt eine Strafbarkeitslücke? Die bei Forderungen nach Strafrechtsverschärfung behaupteten Strafbarkeitslücken liegen bei KI-generierten Inhalten, die keine "realen Bildaufnahmen" darstellen: Denn § 201a StGB schützt nur vor unbefugter Verbreitung authentischer Aufnahmen, die das Ansehen schädigen – #Deepfakes gelten hier oft als nicht als strafbar, da sie keine tatsächlichen/echten Fotos/Videos sind. Dieser Einwand ist zwar richtig, es wird in der Diskussion aber übersehen, dass die Verbreitung von manipuliertem Bildmaterial schon nach geltendem Recht strafbar ist und erhebliche Haftstrafen von bis zu 5 Jahren drohen wenn solche Bilder öffentlich verbreitet werden: Ich habe dies in dem verlinkten Beitrag ausgeführt: Die Verbreitung solcher Bildmanipulationen erweckt beim Zuschauer einen falschen Eindruck, nämlich den Eindruck, dass die Bilder authentisch sind, die betroffene Person sich also nackt gezeigt hat, wie gezeigt nackt aussieht oder aber in einem Porno mitgewirkt hat. Damit ist der Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt, der bei öffentlicher Verbreitung solcher falschen Tatsachenbehauptungen und Eindrücke eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht. Ich kann die Diskussion verstehen, die der Fall auslöst. Es würde aber ausreichen, wenn das bestehende Gesetz endlich konsequent angewandt und durchgesetzt würde. Eine Strafrechtsverschärfung ist wie so häufig in solchen Diskussionen bei näherer Betrachtung nicht erforderlich. Anmerkung: Zugunsten von Christian #Ulmen gilt hinsichtlich der durch den Spiegel verbreiteten Verdächtigungen die #Unschuldsvermutung. Es ist keinesfalls erwiesen, dass er Handlungen im vorstehend kommentierten Sinne begangen hat.

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