Iris Sayram
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Iris Sayram
@irisma8
Korrespondentin ARD-Hauptstadtstudio Fernsehen.





Brauchen wir angesichts des Falls Christian Ulmen eine Verschärfung des Strafrechts gegen Deepfakes? Warum Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen unbegründeter Aktionismus sind: Angesichts des Ulmen-Falls (Vorwürfe "digitaler Gewalt" durch Deepfakes) wird über Strafrechtslücken und Strafrechtsverschärfungen bei manipulierter Pornografie diskutiert. Momentan überschlagen sich Juristen und Nicht-Juristen mit der Benennung angeblicher Strafbarkeitslücken bei der Verbreitung von manipulierten pornografischen Bildern. Konkret geht es darum, dass durch Bildmanipulationen das Gesicht des Betroffenen in ein Foto oder ein Video mit pornografischem Inhalt hineingeschnitten wird, so dass der Betrachter meint, diese Person habe sich so nackt gezeigt oder in dem Porno mitgewirkt. Doch gibt es überhaupt eine Strafbarkeitslücke? Die bei Forderungen nach Strafrechtsverschärfung behaupteten Strafbarkeitslücken liegen bei KI-generierten Inhalten, die keine "realen Bildaufnahmen" darstellen: Denn § 201a StGB schützt nur vor unbefugter Verbreitung authentischer Aufnahmen, die das Ansehen schädigen – #Deepfakes gelten hier oft als nicht als strafbar, da sie keine tatsächlichen/echten Fotos/Videos sind. Dieser Einwand ist zwar richtig, es wird in der Diskussion aber übersehen, dass die Verbreitung von manipuliertem Bildmaterial schon nach geltendem Recht strafbar ist und erhebliche Haftstrafen von bis zu 5 Jahren drohen wenn solche Bilder öffentlich verbreitet werden: Ich habe dies in dem verlinkten Beitrag ausgeführt: Die Verbreitung solcher Bildmanipulationen erweckt beim Zuschauer einen falschen Eindruck, nämlich den Eindruck, dass die Bilder authentisch sind, die betroffene Person sich also nackt gezeigt hat, wie gezeigt nackt aussieht oder aber in einem Porno mitgewirkt hat. Damit ist der Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt, der bei öffentlicher Verbreitung solcher falschen Tatsachenbehauptungen und Eindrücke eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht. Ich kann die Diskussion verstehen, die der Fall auslöst. Es würde aber ausreichen, wenn das bestehende Gesetz endlich konsequent angewandt und durchgesetzt würde. Eine Strafrechtsverschärfung ist wie so häufig in solchen Diskussionen bei näherer Betrachtung nicht erforderlich. Anmerkung: Zugunsten von Christian #Ulmen gilt hinsichtlich der durch den Spiegel verbreiteten Verdächtigungen die #Unschuldsvermutung. Es ist keinesfalls erwiesen, dass er Handlungen im vorstehend kommentierten Sinne begangen hat.




Angesichts der Großalarms zu Ulmen in den @tagesthemen ein bemerkenswerter Kommentar von Iris Sayram: "Was wir mit Gewissheit sagen können zum jetzigen Zeitpunkt: NICHTS". Insofern erstaunlich, "wie schnell hier auch Politiker (..) schon ein ganz klares Meinungsbild haben.."

Tucker Carlson challenges The Economist’s editor-in-chief to define Israel’s “right to exist”


Meine Damen und Herren, Vorhang auf für das Reflexionsniveau der Chefdiplomatin der Europäischen Union. Für Kaja Kallas ist ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg mit Tausenden von Toten, 3,2 Millionen Vertriebenen und dem größten Ökozid der Menschheitsgeschichte eine Liebesaffäre, in die man leicht einmal hinein-, aber nur schwer wieder herausrutschen könne. Ein geopolitisches Kavaliersdelikt! Allmählich glauben wir, dass die gesamte Führungsspitze der EU installiert wurde, um 450 Millionen EU-Bürger in den Wahnsinn zu treiben... #TrullahRegime




Diese Forderungen sind nur “unbekannt” für diejenigen, die sich noch nicht mit dem IGH Gutachten zur israelischen Besatzung beschäftigt hat. Der eigentliche Skandal, ist dass @NicoleGohlke und ich sie überhaupt formulieren müssen, weil D sich nicht an geltendes Recht hält.




