Dr. Markus Veit

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@veit_markus

Kein betreutes Denken des ÖRR | Dialektik! - auch in der Wissenschaft | Überzeugt, dass wir viele Probleme den Narzissten verdanken | Politisch heimatlos

Kaufering Katılım Temmuz 2020
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Dr. Markus Veit
Dr. Markus Veit@veit_markus·
Nach 17 Jahren Lehre als Außerplanmäßiger Professor an der Goethe Universität Frankfurt habe ich meine Zusammenarbeit mit der Universität beendet. Ich kann mich mit meiner Alma Mater nicht mehr identifizieren. Von einer freien Dabattenkultur im Sinne der Resolution des DHV ist zumindest die Pharmazie an der @goetheuni weit entfernt. Wir protestierten gegen den Muff unter den Talaren. Und heute? - Wer hinterfragt Denk- und Sprechverbote und die Selbstgerechtigkeit derer, die sie aussprechen? Ich fürchte, dass es im Lichte stetig abnehmender intellektueller Fähigkeiten nicht die Studenten sein werden. Diese Krise der Meinungsfreiheit an unseren Universitäten hat und wird erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen haben. Hier geht es zum vollständigen sehr lesenswerten Text der Resolution: hochschulverband.de/fileadmin/reda…
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Claudio Zanetti
Claudio Zanetti@zac1967·
Dahinter stecken die gleichen Leute, die im Internet Klarnamen verlangen...
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Anna Nina
Anna Nina@annaninii·
Dieter Nuhr über das Hamburger Thalia Theater, wo ein Prozess für AfD-Verbot durchgespielt wurde. Alle Seiten auf der Bühne. Danach weinten linke Mitarbeiter, weil Konservative ihre Garderoben benutzt hatten und Rechte auf IHREN Stühlen gesessen haben. Man sprach von "Verletzungen" und "verbrannter Erde". Jemand wollte einen Exorzisten rufen. Die Theaterpädagogin hatte "Angst", weil sie im Flur Frédéric Schwilden, einem Journalisten der WELT begegnete. Im Flur. Einem Journalisten. Das Thalia gehört nicht seinen Angestellten. Es gehört den Bürgern, die es bezahlen. Allen Bürgern. Auch denen, die AfD wählen, NIUS lesen oder Frauke Petry nicht für den Teufel halten. Wer öffentliche Gelder nimmt und dann weint, weil die Öffentlichkeit reinkommt, ist kein Kulturschaffender. Der ist Hausbesetzer mit Subventionsvertrag.
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Michael 🇩🇪
Michael 🇩🇪@Bundeskanz50246·
Das hier sollte geheim gehalten werden - ist aber von einem Whistleblower durchgestochen worden. Schaut es euch an bitte 😡
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Gerd Antes
Gerd Antes@gerdantes·
Weiterhin nur noch trostlos . . .
Janina Lionello@janinisabel

Mal wieder ein klassischer Corona-Clowns-Moment: Die Corona-Enquete-Kommission des Bundestags wird weder die Impfdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen noch die der SafeVac-App des Paul-Ehrlich-Instituts auswerten. Auf Anfrage meines Kollegen @FPerrefort erklärte die CDU, für eine Auswertung gebe es „keinen Auftrag“ der Kommission. Diese sei darauf angelegt, „nach vorne zu blicken“. Zudem würden „die gesetzlichen Grundlagen fehlen“. 🤡 Die anderen Fraktionen – SPD, Grüne und Linke – haben übrigens gar nicht geantwortet. nius.de/politik/news/c…

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Dennis Riehle
Dennis Riehle@riehle_dennis·
@FrankSteppat hat das, woran es mir stets mangelte. Die Fähigkeit zum tiefgründigen Recherchieren, die Geduld zum akribischen Nachfragen, den Mut zum dezidierten Dranbleiben. Aktuell setzt er sich in einer umfangreich betriebenen wie analytisch brillanten Expertise mit der forschenden Arbeit von Frau Prof. Dr. #Buyx auseinander. Da kommen viele Hintergründe zu Tage, die zahlreiche Beobachter schon lange vermuteten. Und es könnte nur der Anfang sein. Nicht nur durch ihre Rolle während der #Corona-Pandemie hat sie ein merkwürdiges Verständnis zu Freiheit, Grundrechten und Wissenschaft offenbart. Bekannt durch ihren Vorsitz beim Ethikrat, den sie dazu nutzte, zu moralisieren, zu indoktrinieren und eine entfesselte Politik vor Argwohn zu schützen, die brachial mit Gegnern der Impfung und Zweiflern an den Pandemiemaßnahmen umging, tingelt sie weiterhin durch die Presse. Und sie scheint Fans zu haben. Mit Blick auf ihre Kritiker nutzt sie stets den erhobenen Zeigefinger. Wenn es um sie selbst geht, scheint sie insgesamt lockerer eingestellt. Da spielen Urheber und Originalität offenbar eine nachrangige Rolle. Zumindest gibt es den Verdacht, dass sie es nicht ganz so genau nimmt mit #Transparenz und Kennzeichnung. Ihre Leistung wirkt dadurch aufgebläht, nicht zwingend authentisch, weniger eigeninitiativ. Soll man schon von fremden Federn sprechen? Genau hierum dürften sich weitere Enthüllungen in der Zukunft drehen. Und ich bin mir sicher, dass auch Frank Steppat einen wichtigen Beitrag dazu leisten wird, Details und Zusammenhänge offenzulegen, aufzuklären und zu bewerten. Insofern mache ich mir keine Sorgen um den unabhängigen #Journalismus von morgen. Da stehen eine Menge Talente in den Startlöchern, die in die Fußstapfen treten können, Aufmerksamkeit und Bedeutung verdient haben.
Frank Steppat@FrankSteppat

‼️Vom Winde verweht‼️ Alena Buyx, einst Chefin des Deutschen Ethikrats und moralische Instanz in Pandemiezeiten, prahlte 2020 im ZEIT-Interview mit ihrer Habilitation: ▶️800 Seiten „voll ziselierter Fußnoten“ – ein monströses Werk, das sie angeblich jahrelang beschäftigte. ▶️Realität 2026: Die Uni Münster gibt nach langem Drängen die Schrift frei. Umfang? ‼️77 Seiten inklusive "Epilog"‼️ Man könnte fast von britischem Understatement sprechen – wenn die 800 Seiten nicht so grandios erfunden wären und die 77 Seiten nicht so erbärmlich dünn. Ethikrats-Chefin a.D. definiert neu, was „ziseliert“ bedeutet: ‼️nämlich gar nichts‼️

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Bastian Barucker
Bastian Barucker@BBarucker·
Vor genau einem Jahr traf ich einen der weltweit meistzitierten Gesundheitswissenschaftler. Im Gespräch mit Prof. John Ioannidis erfuhr ich unter anderem, dass keine der Corona-Maßnahmen einen signifikanten Einfluss auf die Verbreitung des Virus hatte. youtu.be/ORFaUQZcso8?si…
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Teilzeitauswanderer
Teilzeitauswanderer@lola_und_chris·
Die, die dir erklären, dass Reiche das Problem sind.
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WELT
WELT@welt·
Es geht darum, ein Meinungsmonopol zu schaffen to.welt.de/cFYKERR
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Jonas Schmidt-Chanasit
Jonas Schmidt-Chanasit@ChanasitJonas·
Zu fast jedem Experten und zu fast jeder Stimme „der Wissenschaft" ließe sich eine andere finden, die aus den unbestreitbaren Tatsachen andere Schlüsse zieht, weil sie Fakten anders gewichtet oder Aspekte für wichtig hält, die bei der Gegenseite unter den Tisch gefallen sind. Es gibt durchaus Fakten und Wahrheiten, richtig und falsch. Aber eines gibt es nicht: eine politische Richtung, zu der keine Alternative möglich sein kann, weil sie so wissenschaftlich beweisbar ist wie die Gefriertemperatur des Wassers oder die Endlichkeit des Lebens.
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Terran Liberty
Terran Liberty@terran_liberty·
Ganz starker Beitrag von Harald Martenstein über den politischen Gebrauch von „Experten“ und „der Wissenschaft“ – und die Frage, ob damit nicht längst ein Meinungsmonopol konstruiert wird. ➡️ Anhand konkreter Beispiele zeigt Martenstein, wie „Experten“ in Medien politische Narrative stützen: etwa Christian Drosten, der 2020 eine Labor-These zu Corona als „Fake News“ einordnete – obwohl sie Jahre später als wahrscheinlich gilt. ➡️ Auch Prognosen anderer „Experten“, etwa des Russland-Analysten Mark Galeotti zum Ukraine-Krieg oder dramatische Klimavorhersagen, illustrieren für ihn ein Muster: große Gewissheit über eine Zukunft, die in Wahrheit offen ist. ➡️ Sein Kernpunkt: Wissenschaft ist kein politischer Akteur mit einheitlicher Stimme. Ihr wichtigstes Prinzip ist der Zweifel. Wer behauptet, „die Wissenschaft“ habe eine eindeutige politische Wahrheit festgestellt, betreibe Ideologie statt Forschung. ➡️ Medien wählen laut Martenstein häufig gezielt jene Experten aus, die die gewünschte Botschaft liefern – ähnlich wie bei inszenierten Straßeninterviews, die eine bestimmte „Volksmeinung“ erzeugen sollen. ➡️ Besonders kritisch sieht er die Entwicklung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Viele Bürger nähmen ARD und ZDF nicht mehr als neutral wahr, sondern als politisch einseitig. ➡️ Historisch verortet er dieses Denken in linken Ideologien: Schon Marxismus-Leninismus habe sich als „wissenschaftliche Wahrheit“ inszeniert. Heute erkennt er ähnliche Tendenzen in Teilen der Genderforschung. ➡️ Transparenz sei daher zentral: Publikum müsse wissen, worauf die Kompetenz eines „Experten“ beruht – und welche Gegenpositionen existieren. ☑️ Martensteins Schlusspunkt mit Bertrand Russell: „Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten sind voller Zweifel.“ – echte Wissenschaft beginnt nicht mit Gewissheit, sondern mit Zweifel.
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Jonas Schmidt-Chanasit
Jonas Schmidt-Chanasit@ChanasitJonas·
Das ist leider zu oft passiert in den letzten 6 Jahren: „Wer den Zweifel nicht zulässt, ist kein Wissenschaftler, sondern ein Feind der Wissenschaft, auch wenn er sich noch so oft auf sie beruft.“ via @welt #covid19 #corona welt.de/debatte/plus69…
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DER SPIEGEL
DER SPIEGEL@derspiegel·
SPD und Grüne kritisieren Markus Söders Vorschlag zu neuen Atomkraftwerken in Deutschland hart. Was die bessere Lösung sei, wisse »jedes Kind«. #ref=rss" target="_blank" rel="nofollow noopener">spiegel.de/wirtschaft/wah…
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Simon Betschinger
Simon Betschinger@SBetschinger·
Brutale Wahrheiten, die niemand hören will: WELT: "Wäre Deutschland 2000 bei der Atomenergie geblieben, statt auf Erneuerbare zu setzen, hättedies mindestens 600 Milliarden Euro gespart, und das Land könnte dennoch mehr CO₂-freien Strom produzieren. Hätte Deutschland ab 2000 gar zusätzlich in Kernkraft investiert, könnte seine Stromversorgung heute CO₂-frei sein. Stattdessen hat Deutschland nun gleichzeitig eine der teuersten Energiepreise der Welt und eine der schlechtesten CO₂-Bilanzen der EU." Grotesk.
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Bastian Barucker
Bastian Barucker@BBarucker·
Ich habe mir die 48 Seiten lange Begründung des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen wegen eines Impfschadens nach einer Corona-«Impfung» durchgelesen. Als Laie komme ich zu dem Schluss, dass dieses Urteil unter anderem zeigt, dass das vermeintlich positive Risiko-Nutzen-Verhältnis, das bei Corona und bei Impfungen generell immer wieder wie ein Mantra wiederholt wird, von zentraler Bedeutung ist. Mittlerweile ist klar, dass die Zulassungsstudien weder gezeigt haben, dass die mRNA-Impfungen Leben retten (Doshi), noch dass sie ein akzeptables Sicherheitsprofil aufwiesen. (eine schwere Nebenwirkung auf 800 Injektionen) (Doshi). Diese vermeintliche Wirksamkeit beurteilen die zu 86 % von Pharmageldern finanzierten Gremien (PRAC und CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur auf Grundlage der Zulassungsdaten, die ursprünglich 75 Jahre lang unter Verschluss bleiben sollten. Spannend ist auch, dass der BGH explizit mitteilt, dass amtliche Aussagen kein Sachverständigengutachten ersetzen und dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen amtlichen Auskünften zu erfolgen hat. Eine solche Auseinandersetzung mit den Äußerungen der RKI-Spitze fehlt in den Corona-Jahren fast vollständig. Grundsätzlich ist eine radikale Transparenz im Bereich der Impfstoffzulassung erforderlich, um Wirksamkeitsanalysen durch unabhängige Fachleute ohne Interessenkonflikte zu ermöglichen. Wie die praktische Umsetzung dieses Urteils aussieht und inwiefern der BGH hier nur den Schein einer funktionierenden Justiz wahren will, die die evidenzbefreite und totalitäre Coronapolitik fast vollumfänglich gedeckt hat, bleibt abzuwarten. Auszüge: «Auch kann sich die Unvertretbarkeit - z.B. mangels Wirksamkeit eines Arzneimittels - aus dem Fehlen eines Nutzens ergeben. In diesem Fall würde jede zu einer nicht unerheblichen Gesundheitsverletzung führende Nebenwirkung ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis begründen.» «Es sei lebensfremd anzunehmen, ein einzelner Sachverständiger könnte über weitere Quellen, eine größere Datengrundlage und umfangreicheres Wissen verfügen als die aus jeweils mindestens 27 Personen bestehenden Expertengremien» «Sie habe auch nicht plausibel darlegen bzw. beweisen können, dass sie sich bei unterstellt fehlerfreier und umfassender Gebrauchsinformation nicht hätte impfen lassen.» «Zwar stehe fest, dass die Klägerin drei Tage nach der Impfung mit dem Impfstoff der Beklagten festgestellt habe, dass sie auf dem rechten Ohr ertaubt sei. Im rechten Ohr habe sich zudem ein Tinnitus entwickelt, die Klägerin habe eine Gangunsicherheit und ein Druckgefühl bis zum Auge verspürt sowie Taubheitsgefühle und Missempfindungen in und um das Ohr herum. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs seien diese Symptome grundsätzlich im Rahmen der Plausibilitätsprüfung zu berücksichtigen. Allerdings sei der Hörsturz von der HNO- und Poliklinik der Universitätsmedizin M. als idiopathisch, d.h. als ohne erkennbare Ursache eingetretener Hörsturz, diagnostiziert worden.» «Besteht ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis, hätte bei entsprechender Kenntnis eine Zulassung nicht erteilt und das Arzneimittel nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Hierfür wird dem Unternehmer eine Gefährdungshaftung auferlegt. Dementsprechend soll der die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vorbereitende Auskunftsanspruch gegenüber dem Unternehmer bezüglich der vorgenannten Wirkungen und Erkenntnisse nach dem Willen des Gesetzgebers umfassend sein» «Die Feststellung der Unvertretbarkeit setzt - wie ausgeführt - ein Gesamturteil über das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels voraus. Das abschließende Gesamturteil lautet nicht dahingehend, dass es einerseits einige (noch) vertretbare und andererseits eine oder mehrere nicht mehr vertretbare Nebenwirkungen gibt, sondern es lautet dahin, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels insgesamt entweder "vertretbar" oder "unvertretbar" ist.» «Das Gesetz knüpft damit die Gefährdungshaftung daran, dass der pharmazeutische Unternehmer ein Arzneimittel in Verkehr gebracht hat, das ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis (Unvertretbarkeit) aufweist - nach § 5 AMG ist es verboten, solche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen» «Der pharmazeutische Unternehmer, der ein schadenstiftendes Arzneimittel in Verkehr gebracht hat, soll für die durch die Anwendung dieses Arzneimittels entstehenden Schäden unabhängig von einem Verschulden einstehen müssen"» «Wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis nachträglich ungünstig wird oder der Versagungsgrund schon früher bestand und nachträglich bekannt wird, ist die Zulassung zu widerrufen» «Von Rechtsfehlern beeinflusst ist auch der zweite Begründungsstrang, mit dem das Berufungsgericht - unabhängig von einer Feststellungswirkung der Zulassungsentscheidung - unter Verzicht auf die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens festgestellt hat, dass der Impfstoff der Beklagten ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist.» «Die Verwertung einer amtlichen Auskunft als Sachverständigengutachten enthebt das Gericht zudem weder davon, im Rahmen der sich ihm darbietenden Möglichkeiten ein solches Gutachten auf seine logische und wissenschaftliche Begründung nachzuprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1965 - VIII ZR 271/63, NJW 1966, 502, 503, juris Rn. 21), noch davon, den Einwendungen der Parteien gegen diese Auskunft nachzugehen.» «(b) Nach diesen Grundsätzen konnten die Bewertungen der Expertengremien, auf die das Berufungsgericht seine Überzeugung vom Vorliegen eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Impfstoffs gestützt hat, schon deshalb ein gerichtliches Sachverständigengutachten nicht ersetzen, weil sie auf dem jeweiligen Wissensstand zum Zeitpunkt der Erklärung, zuletzt also dem vom Oktober 2022, beruhten, für die Beurteilung des Berufungsgerichts aber der Wissensstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im August 2024 maßgeblich war. Bei einem derartigen zeitlichen Abstand kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sich die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Bezug auf die Einschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses nicht verändert haben. Daher waren die vom Berufungsgericht herangezogenen Bewertungen trotz der zweifellos vorhandenen besonderen Fachkompetenz der sie abgebenden Stellen ungeeignet, die in Rede stehende Beweisfrage (Nutzen-Risiko-Verhältnis nach aktuellem Stand wissenschaftlicher Erkenntnis) vollständig zu beantworten und dem Berufungsgericht insoweit die notwendige Sachkunde zu vermitteln.» «Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AMG vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht worden ist» «Die Klägerin hat vorgebracht, die Empfehlung der STIKO vom 1. April 2021, wonach nur noch Personen über 60 Jahren mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft werden sollten, wäre bereits bei Inverkehrbringen des Impfstoffs erfolgt, wenn die Fach- und Gebrauchsinformation zu diesem Zeitpunkt dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen hätte. Sie wäre in diesem Fall nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft worden, weil anzunehmen sei, dass ein Arzt der Empfehlung der STIKO gefolgt wäre. Das Berufungsgericht hat dies als wahr unterstellt, aber für nicht ausreichend zur Darlegung des Kausalzusammenhangs gehalten, weil zwingende Voraussetzung dafür, dass der Arzt die Klägerin bei korrekter Information nicht geimpft hätte, sei, dass er die Fach- und/oder Gebrauchsinformation vor der Impfung selbst zur Kenntnis genommen habe. Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig.» bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Ent…
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„Plagiatsjäger“
„Plagiatsjäger“@SprachPhilo·
Kleines Round-up: Über Jahrzehnte nicht veröffentlicht waren: 1. Die Doktorarbeit von Christian #Drosten (Argument: Wasserschaden, Veröffentlichung erst 2020 im Zuge der #Corona-Pandemie) 2. Die Doktorarbeit von Marcel #Fratzscher (Argument: Keine Online-Veröffentlichungspflicht in Florenz, einziges Bestandexemplar ebendort lagernd, Online-Veröffentlichung erst auf Druck von mir auf X) 3. Die Habilitationsschrift von Alena #Buyx (keine Veröffentlichungspflicht, Online-Veröffentlichung heute auf Druck von mir im Blog und der Jungen Freiheit) 4. Die Masterarbeit des österreichischen SPÖ-Vizekanzlers Andi #Babler (in Österreich Veröffentlichungspflicht auch bei Masterarbeiten nach § 86 UG, Veröffentlichung erst auf Druck von mir im Blog)
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