
Der Fall Sarah Halimi – oder der Schmerz, der einfach nicht aufhören will Als ihr Foto vor fast neun Jahren in den sozialen Medien kursierte, ahnte man sofort, dass etwas Schlimmes mit ihr passiert sein musste. Sarah Halimi, die auf dem Foto den Eindruck einer friedlichen und sanften Person erweckt, war Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Sie wurde am 4. April 2017 in ihrer Pariser Wohnung in einem mutmasslich antisemitischen Akt brutal ermordet. Ein Mord, der Frankreich und die jüdische Welt schockierte. Die Medien berichteten zögerlich, sodass man erst nach und nach über die Hintergründe und die schrecklichen Details zur Tat erfuhr. Die 65-jährige Sarah Halimi war Jüdin, Mutter dreier Kinder, ausgebildete Ärztin und pensionierte Leiterin einer Kinderkrippe. Sie wurde in ihrer Wohnung im Norden des 11. Pariser Arrondissements in der Rue de Vaucouleurs 30 nahe dem Stadtviertel Belleville schwer misshandelt und anschliessend vom Balkon gestossen. Es ist ungewiss, ob sie in Folge des Sturzes aus dem dritten Stock starb oder bereits zuvor umgebracht worden war. Ihr Mörder, der damals 27-jährige Kobili Traoré aus Mali, der im selben Haus wohnte, galt als drogenabhängig und notorischer Straftäter. Er soll der Polizei bereits bekannt gewesen sei. Nach einem Familienstreit hielt er sich in der Wohnung eines Bekannten auf, die direkt an die Wohnung der alleinlebenden Sarah Halimi grenzte. Dort soll er sich zunehmend aggressiv verhalten haben. Die Bewohner schlossen sich im Schlafzimmer ein und verständigten die Polizei. In der Zwischenzeit stieg Traoré über den Balkon in die benachbarte Wohnung ein und verschaffte sich Zugang zur Wohnung von Sarah Halimi. Die angerückte Polizei griff nicht sofort ein, sondern wartete im Innenhof der Wohnanlage auf Verstärkung, da ein terroristischer Anschlag befürchtet wurde. Der Täter zerrte Sarah Halimi auf den Balkon und schlug 20 bis 30 Minuten lang mit Fäusten und Füssen auf sie ein. Dabei rezitierte er Verse aus dem Koran und rief wiederholt „Allahu Akbar“ und „Sheitan“. Ein Nachbar, der von den Schreien des Opfers aufgeweckt wurde, filmte die schreckliche Szene teilweise mit seinem Smartphone. Der Täter versuchte sie anschliessend zu erwürgen, sah dann aber die Polizisten unten im Innenhof, rief ihnen zu, dass sie Selbstmord begehen wolle, und warf sie schliesslich bereits leblos vor den Augen der Polizisten vom Balkon im dritten Stock. Nach der Tat kehrte er über das Balkongeländer in die Wohnung des Bekannten zurück und rief dabei: „Ich habe den Scheitan des Viertels getötet.“ Im Wohnzimmer des Bekannten soll er in aller Ruhe angefangen zu beten. Er liess sich anschliessend von einer mittlerweile angerückten Spezialeinheit auch widerstandslos in der Wohnung festnehmen. Das Motiv schien klar: Halimi wurde angegriffen, weil sie Jüdin war. Was folgte, war jedoch eine zweite Tragödie: eine Tragödie der verweigerten Gerechtigkeit. Trotz des eindeutig antisemitischen Charakters des Verbrechens zögerten die französischen Behörden, dies anzuerkennen, und der Fall wurde monatelang unter Verschluss gehalten. Schliesslich entschied Frankreichs oberstes Gericht im Jahr 2021, dass Traoré nicht vor Gericht gestellt werden könne, da er aufgrund seines Cannabiskonsums vor der Tat „nicht strafrechtlich verantwortlich“ sei. Mehrere psychiatrische Gutachten bestätigten, dass er zum Tatzeitpunkt unter einer akuten Psychose litt, die aber nur zum Teil auf den Cannabiskonsum zurückgeführt werden konnte. Bereits kurz nach seiner Festnahme wurde er in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Die Urteile der verschiedenen Instanzen bestätigten seine Unterbringung für unbestimmte Zeit. Als Voraussetzung für eine mögliche Entlassung wurde das Vorliegen zweier psychiatrischer Gutachten sowie einer positiven Stellungnahme des Leiters der Psychiatrie und des Präfekten festgelegt. Die letztinstanzliche Entscheidung des Kassationshofs aus dem Jahr 2021, die die Straflosigkeit des Täters bestätigte, führte zu einer Demonstration von Zehntausenden Bürgern, darunter auch der heutigen Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo. Dabei wurde auch eine entsprechende Gesetzesänderung gefordert. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass der Mord an Sarah Halimi kurz vor den Präsidentschaftswahlen Ende April 2017 geschah. Deshalb stand auch die Vermutung im Raum, dass man den Fall bewusst weder als antisemitisch noch als islamistisch einstufen wollte, da man befürchtete, dass dies vom „Rassemblement National“, also der Partei unter Marine Le Pen, ausgenutzt werden könnte. Von der Partei, die übrigens als antisemitisch gilt. Ein kürzlich begangener Raubüberfall fördert eine sehr beunruhigende Erkenntnis zutage und wirft ein sehr fragwürdiges Licht auf den Fall Es ist der 27. Januar dieses Jahres. Ein mutmasslich 21-jähriger Mann empfing in seiner Wohnung im 16. Arrondissement einen jungen Mann, den ihm ein Bekannter vorgestellt haben soll. Kurz nach dessen Ankunft öffnete dieser Gast zwei weiteren Personen mit verdeckten Gesichtern die Tür. Der Gastgeber wurde daraufhin mit Tränengas besprüht und zusammengeschlagen. Anschliessend wurde er in jeden Raum seiner Wohnung gezerrt. Unter Zwang durchsuchten die Täter in seiner Gegenwart die gesamte Wohnung nach Wertgegenständen. Während der Freiheitsberaubung begann einer der beiden Täter, ihm mit einer Zigarette Brandverletzungen zuzufügen. Anschliessend wurde er an einen Stuhl gefesselt und geknebelt. Den Kriminellen gelang es, verschiedene Schmuckstücke zu erbeuten. Nach den Informationen des französischen Nachrichtensenders LCI handelt es sich dabei um mehrere Luxusuhren, Armbänder, Napoleon-Münzen, verschiedene andere Goldmünzen, Bankkarten, Luxuslederwaren und Mobiltelefone. Der Schaden wird auf fast 100.000 Euro geschätzt. Die örtlichen Ermittler des 16. Arrondissements übergeben den Fall sehr schnell der für den 2. Polizeidistrikt zuständigen Kriminalpolizei der Polizeipräfektur Paris (DPJ-PP), die mit Fortsetzung der Ermittlungen betraut wird. Unter der Aufsicht der Pariser Staatsanwaltschaft wird eine Voruntersuchung wegen bewaffneten Raubüberfalls und Freiheitsberaubung eingeleitet. In der Folge nahmen am Mittwoch die Beamten der Kriminalpolizei insgesamt vier Personen fest. Eine erste Person, geboren 1985, wurde in ihrer Wohnung festgenommen. Er war den Behörden bereits wegen Drogen- und Sachbeschädigungsdelikten bekannt und hatte das Opfer mit dem jungen Mann in Kontakt gebracht, der den Tätern letztlich die Tür öffnete. Ein zweiter Täter, geboren 2002, der bereits wegen Mordes, Hehlerei und Drogenhandels bekannt ist, wurde in einer psychiatrischen Klinik im Département Val-de-Marne festgenommen. In derselben Einrichtung nahmen die Polizisten auch Kobili Traoré fest, der 1990 geboren wurde. Also genau der Mann, der neben Drogenhandel und Diebstahl vorallem für den Mord an Sarah Halimi im April 2017 verantwortlich war und von den Gerichten strafrechtlich als unzurechnungsfähig erklärt wurde. Offensichtlich hatte er nach neun Jahren die Möglichkeit, die psychiatrische Anstalt im Rahmen eines Freigangs ohne Begleitung zu verlassen. Am Nachmittag begaben sich die Ermittler auch zum Wohnort eines weiteren Verdächtigen und nahmen ihn fest. Der 1999 geborene Mann ist wegen Gewalt, Drogen, Misshandlung und Tierquälerei bekannt. Nach Informationen des Senders LCI sollten die vier Verdächtigen nach fast 35-stündigem Polizeigewahrsam am Donnerstagabend vor das Pariser Gericht gestellt werden. Die Bürger verlieren immer mehr Vertrauen in das französische Justizsystem Erschütterung und Unverständnis: Ein Mann, der eigentlich in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht war, hat sich an einem schweren Raubüberfall beteiligt. Es werden Fragen nach den Umständen laut, die dazu führten, dass ihm offensichtlich ohne richterliche Bewilligung unbegleiteter Freigang gewährt wurde. Dadurch wird vor allem das gesamte Gerichtsverfahren und die Aussagekraft von psychiatrischen Gutachten infrage gestellt. Es wurden auch Forderungen nach einer Wiedereröffnung des im Jahr 2021 letztinstanzlich abgeschlossenen Gerichtsverfahrens laut. Die ganze Angelegenheit wirft ein derart besorgniserregendes Licht auf das Justizsystem, dass nicht so einfach wieder gutzumachen sein wird. Zumal sich auch zeigt, dass die Unterbringung in der Psychiatrie weder die Gesellschaft schützt noch zu einer Verhaltensänderung führt. Auch erfährt die Bevölkerung nicht darüber, und es wird nicht sichergestellt, dass keine Gefahr für sie ausgeht, wenn Freigänge gewährt werden. Für die Anwälte, die von der damaligen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Täters überzeugt waren, ist es eine schmerzhafte Bestätigung. Letztlich ist es auch eine Bestätigung für die Kritiker, die damals die Medien und die französische Regierung dafür angeprangert haben, dass sie den Antisemitismus in Frankreich aus mutmasslich „politischer Korrektheit” nicht ernst genommen, sondern sogar geleugnet haben sollen. ◻️ Die entsprechenden Quellen sind in den Kommentaren verlinkt.


























