
Roland Mathys
40.8K posts

Roland Mathys
@MathysRoland
Unternehmer mit 20 Jahren Erfahrung im Ausland – liberaler weltoffener Schweizer Bürger - kritischer Zeitgenosse und Beobachter - “stay hungry, stay foolish”




Korrekturmechanismus Bundeskanzlei: Gescheitert! Ich habe bei der Bundeskanzlei ein #Korrekturbegehren zu den #Faktenblättern zum RA2.0 (aka Bilaterale III) eingereicht. Darin dokumentiert: beschönigende, unvollständige und irreführende Formulierungen in den Faktenblättern "Institutionelle Elemente" und "Personenfreizügigkeit". (In der Zwischenzeit wurden die inhaltsgleichen Videos zu den Faktenblättern breit von der @NZZ, @Handelszeitung und anderen wegen der beschönigenden Inhalten scharf kritisiert) Was macht die Bundeskanzlei? Statt selbst zu prüfen, leitet sie das Begehren an die Abteilung Europa des #EDA weiter. Beantwortet hat Botschafter Stephan Lauper – Stv. Chefunterhändler des RA2.0. (Es ist aber bemerkenswert, dass ein derart hochrangiger Beamter sich dieser delikaten Angelegenheit angenommen hat und als Absender der Antwort auftritt.) Absurder geht es kaum: Der Mann, der die Verträge mitverhandelt hat, beurteilt die Kritik an deren Darstellung. Das Ergebnis für das Faktenblatt "Institutionelle Elemente" überrascht nicht: alles sachlich, alles transparent, kein Korrekturbedarf! Zum Faktenblatt "Personenfreizügigkeit"? Keine Stellungnahme! Obwohl auf der EDA-Webseite publiziert, verweist man aufs #SEM. Zuständigkeit? Nicht unsere! Die GPK-N hat 2023 genau diese Probleme (Behördenkommunikation) kritisiert. Geändert hat sich nichts. Replik ans EDA und Eingabe ans SEM folgen. Dossier wird weitergeführt. 💪 Von der GPK-N habe ich noch keine Antwort zu meiner diesbezüglichen Eingabe erhalten. Es wurde mir jedoch mitgeteilt, dass diese in Bearbeitung sei. @autonomiesuisse @kompass_europa @NZZ @FuW_News @Weltwoche @nebelspalter

1/5 🇨🇭 In der Debatte um die 10-Mio.-Initiative und das RA2.0 dreht sich alles um die maximale #Bevölkerungszahl. Die eigentlich entscheidende Grösse ist aber eine andere: das Verhältnis von #Arbeitsplätzen zu verfügbaren #Arbeitskräften. 🧵

Die NZZ zur 10-Millionen-Initiative „Laut einer aktuellen Umfrage unterstützt neu eine Mehrheit der Stimmberechtigten die SVP-Initiative, welche die Bevölkerungszahl bei zehn Millionen deckeln will. Eine Mehrheit der freisinnigen Wählerinnen und Wähler unterstützt das Volksbegehren, eine erstaunlich hohe Zustimmung gibt es auch bei der Wählerschaft der Mitte-Partei. Die Schweiz tickt bis weit ins bürgerliche Lager zunehmend wachstumskritisch. Warum kippt die Stimmung gerade?“ Kommentar: Schade, dass die NZZ nicht versteht, dass ein Qualitätswachstum (weniger Ressourcen pro Einheit BIP) attraktiver ist als ein Wachstum in die Breite.



Die #Faktenblätter des BR vom 13. März 2026 sind derart unvollständig, beschönigend und einseitig, dass ich heute bei der Bundeskanzlei eine #Beanstandung und ein #Korrekturbegehen eingereicht habe und bei der GPK-N ein #Prüfungsbegehren zu Vollständigkeit, Sachlichkeit und Transparenz dieser Dokumente deponiert habe. Hier wird mMn bewusst manipuliert. @Weltwoche @nebelspalter @NZZ @autonomiesuisse @kompass_europa




@NicolaRic2 @enussbi Gehen Sie doch mit Paul Richli rumprahlen! Machen Sie eh schon auf X. Ihr könnt das ja zusammen mit dem korrupten EU-Schmarotzer und Kreml-Steigbügelhalter Orbán und Diktator Putin besprechen (Quelle: archive.ph/2025.11.16-061…):





Die Schweiz ist stolz auf ihr Sozialsystem. Zurecht. Doch ist es nach wie vor fair? Heute ist es so, dass Sozialleistungen und Steuerabzüge den Beschäftigungsgrad nur teilweise berücksichtigen. Das kann zu Ungleichgewichten führen. Ein Beispiel: Christopher und Yannick haben gemeinsam die KV-Lehre abgeschlossen. 🙋♂️Christopher liebt seine Hobbys und arbeitet nach drei Jahren Vollzeit noch zu 60 %. Das geht gut: Er hat mehr Freizeit und kann sich trotz tieferem Einkommen zweimal jährlich Ferien leisten. Dabei hilft ihm, dass der Staat inzwischen einen Teil seiner Krankenkassenprämien übernimmt. 🧑💻Sein Kumpel Yannick arbeitet weiterhin 100 %. Er spart für ein Eigenheim. Doch er kommt kaum vom Fleck: Kürzlich sind seine Lohnabzüge erneut gestiegen. Mit diesen finanziert er unter anderem die Krankenkassenprämien von Christopher. Ist das fair? Wir finden: nein. Deshalb hat die FDP einen Vorstoss (Postulat @nantermod , 24.4366 „Arbeit muss sich lohnen“) eingebracht, den der Nationalrat soeben überwiesen hat.🎉 Der Bundesrat muss nun prüfen, wie Sozialleistungen und Steuerabzüge stärker am Beschäftigungsgrad ausgerichtet werden können. Selbstverständlich sollen dabei Ausnahmen gelten, zum Beispiel für Familien oder für Personen, die minderjährige Kinder betreuen (jeder der Kinder hat, weiss: das ist harte Arbeit) oder für Personen, die eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren. Doch im Grundsatz muss gelten: Unser Sozialstaat unterstützt jene, die nicht arbeiten können – nicht jene, die bewusst weniger arbeiten, obwohl sie könnten. #Fariness #FürAlleDieDenWeckerStellen ⏰



Schon mal ein Visum für UK beantragt? Viel Spass, das blüht uns bei einem JA zur Chaosintiative bei jedem Grenzübertritt.

Hier ein Beispiel der unglaublichen #Regulierungswut der EU: Die Richtlinie (EU) 2023/970 — auch Entgelttransparenzrichtlinie oder EU Pay Transparency Directive (EUPTD) genannt. Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern in leicht zugänglicher Weise Informationen über die Kriterien für die Festlegung ihres Entgelts, ihrer Entgelthöhen und ihrer Entgeltentwicklung zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber mit 100 und mehr Arbeitnehmern müssen im Nachgang zu ihrem Bericht mit der Arbeitnehmervertretung eine gemeinsame Entgeltbewertung vornehmen, sofern sich dabei ein Entgeltgefälle von mindestens 5 % in einer Arbeitnehmergruppe ergibt. Zudem wird die Beweislast umgekehrt — im Streitfall muss der Arbeitgeber belegen, dass keine Lohndiskriminierung vorliegt. Betroffene erhalten Anspruch auf Nachzahlung der Differenz, Schadensersatz und Entschädigung für erlittene Nachteile. Spätestens bis zum 7. Juni 2026 müssen alle EU-Staaten alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie eingeführt haben. Die Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 stärkt und ergänzt ausdrücklich die Richtlinie 2006/54/EG bereits heute Bestandteil des Anhangs I des Freizügigkeitsabkommens (FZA) ist. Es ist also durchaus anzunehmen, dass die EU die Schweiz nach Annahme des RA2.0 auffordert (jetzt will sie wohl keine schlafenden Hunde wecken), diese zu übernehmen, zumal die EU die Richtlinie unter dem Thema „Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Sozialpolitik / Sozialpolitik / Gleichstellung der Geschlechter” eingeordnet ist. @Weltwoche @nebelspalter @nzz @FuW_News @Handelszeitung @autonomiesuisse @KompassVI @kompass_europa eur-lex.europa.eu/eli/dir/2023/9…



