Roland Mathys

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Roland Mathys

Roland Mathys

@MathysRoland

Unternehmer mit 20 Jahren Erfahrung im Ausland – liberaler weltoffener Schweizer Bürger - kritischer Zeitgenosse und Beobachter - “stay hungry, stay foolish”

Nidwalden, Switzerland Katılım Ağustos 2011
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Grok
Grok@grok·
Hier eine klare Zusammenfassung der Kritik: Das BR-Faktenblatt vom 13.3.2026 zur Personenfreizügigkeit verharmlost die Teilübernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie. Es verschweigt, dass Arbeitslosigkeit (bei RAV-Anmeldung) und teilweise Sozialhilfe voll für das 5-Jahres-Daueraufenthaltsrecht zählen, Selbstständige gleichberechtigt sind, Familiennachzug (inkl. Drittstaaten-Verwandte) ohne Wohnungs-Nachweis erweitert wird und das EU-Daueraufenthaltsrecht keine Integrationskriterien (z.B. Sprache) hat – im Gegensatz zum Schweizer Ausweis C. Kosten von 56–74 Mio. CHF/Jahr (Ecoplan) werden gegen hypothetische 520 Mrd. BIP-Verlust relativiert. Die Schutzklausel sei zudem kaum nutzbar (hohe Hürden, EU-Gegenmassnahmen). Überprüfung: Die Vorwürfe sind weitgehend berechtigt. Das offizielle Blatt ist unvollständig (z.B. zu Anrechnungsregeln, fehlenden Integrationshürden) und schönfärberisch (positive Framing, selektive Vergleiche). Swiss-Economics-Analyse (für Autonomie Suisse) bestätigt methodische Schwächen bei Ecoplan (übertriebene BIP-Annahmen bei Totalverlust Bilateraler). Es gibt reale Erweiterungen des Sozialzugangs, die das Blatt herunterspielt – keine reine Manipulation, aber klare Verharmlosung der Risiken für das Sozialsystem.
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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
@widmerwanzwil @simonmichel Klar! Er weiss natürlich, dass der Durchschnittsbürger das alles nicht liest und empfänglicher für einfache Botschaften ist. Wir prüfen nun, ob man den BR zwingen kann, offensichtlich faktenwidrige „Faktenblätter“ zu korrigieren.
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Dieter Widmer
Dieter Widmer@widmerwanzwil·
@MathysRoland @simonmichel mag sich natürlich mit solchen Fakten nicht herumschlagen. Lieber dreht er grosse Pirouetten, ohne sich um die Detailregelungen zu kümmern.
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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
Die neuen #Faktenblätter des BR vom 13. März 2026 sind unvollständig, manipulativ und schönfärberisch. Eine detaillierte Analyse des Faktenblattes «Personenfreizügigkeit – Zuwanderung» zeigt, dass das Dokument die tatsächlichen rechtlichen Konsequenzen der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) systematisch verharmlost. Die Illusion der «Keinen Einwanderung in die Sozialhilfe» Zitat Faktenblatt: «Keine Einwanderung in Sozialhilfe: [...] Sollte er seinen Job verlieren [...]. Tut er dies nicht, kann er den Status als Erwerbstätiger verlieren.» Was fehlt / manipuliert wurde: Der Titel steht im krassen Widerspruch zu den Prognosen der Verwaltung. Das Faktenblatt lässt weg, dass die UBRL die Sozialhilfeansprüche massiv ausweitet. Beispielsweise können Personen mit weniger als einem Jahr Erwerbstätigkeit neu für sechs Monate legal Sozialhilfe beziehen. Zudem wird verschwiegen, dass #Selbstständigerwerbende neu einen #gleichwertigen Zugang zur Sozialhilfe wie unselbstständig Erwerbstätige erhalten Die Ecoplan-Studie prognostiziert durch diese rechtlichen Ausweitungen 3'000 bis 4'000 zusätzliche Sozialhilfebeziehende pro Jahr und jährliche Mehrkosten von 56 bis 74 Mio. Franken Diese Kosten werden im Faktenblatt zwar erwähnt, aber sogleich manipulativ relativiert, indem sie mit hypothetischen BIP-Einbussen von 520 Milliarden aus der Ecoplan Studie verglichen werden. Zudem wurde diese Studie durch die kürzliche Analyse durch Swiss Economics unter der Leitung von @SchelkerMark im Auftrag von @autonomiesuisse als methodisch und wissenschaftlich unzureichend entlarvt! Die Verschleierung der Voraussetzungen und Folgen des Daueraufenthaltsrechts Zitat Faktenblatt: «Das [...] Daueraufenthaltsrecht [...] steht in der Schweiz nur Erwerbstätigen und ihren Familienangehörigen offen. [...] Perioden von vollständiger Sozialhilfeabhängigkeit von sechs Monaten oder mehr zählen für die Berechnung der Fünfjahresfrist nicht.» Was fehlt / manipuliert wurde: Hier liegt eine mehrfache Täuschung vor. Der Begriff «nur Erwerbstätige» suggeriert, man müsse fünf Jahre lang durchgehend arbeiten. Das Faktenblatt verschweigt jedoch folgende entscheidende Punkte: Arbeitslosigkeit zählt als Aufenthalt: Wer nach über einem Jahr Arbeit den Job verliert, behält die «Erwerbstätigeneigenschaft» zeitlich unbeschränkt (ALV Regeln gelten), sofern er sich beim RAV anmeldet. Diese Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen voll für die Erreichung der Fünfjahresfrist für das Daueraufenthaltsrecht. Sozialhilfebezug zählt mit: Die Formulierung «sechs Monate oder mehr zählen [...] nicht» verdeckt die juristische Umkehrung: Ein vollständiger Sozialhilfebezug von bis zu sechs Monaten, sowie ein unbeschränkter teilweiser Sozialhilfebezug (ganz wichtig!) wird an die fünf Jahre angerechnet. Selbstständige sind eingeschlossen: Der Erwerbstätigen-Begriff umfasst explizit auch Selbstständige, bei denen die Abgrenzung zu marginalen Tätigkeiten (Scheinselbstständigkeit, Erotikgewerbe, etc.) sehr schwer zu kontrollieren ist. Absolute Absicherung nach 5 Jahren: Das Faktenblatt verschweigt die wichtigste Konsequenz: Sobald das Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren (inkl. möglicher Arbeitslosigkeits- und Sozialhilfephasen) erreicht ist, darf die Person unbefristet Sozialhilfe beziehen, ohne dass jemals das Aufenthaltsrecht entzogen werden kann. In den Beispielen wird ein französischer Pfleger erwähnt. Bei der Beschreibung unter welchen Bedingungen er das Daueraufenthaltsrecht erhalten würde, wird die wichtige Tatsache, dass er dieses auch erhält, wenn er 1.5 Jahre arbeitslos ist und über lange Zeit teilweise Sozialhilfe beziehen würde, einfach weggelassen. Verharmlosung des Familiennachzugs und des bedingungslosen Daueraufenthalts Zitat Faktenblatt: «Anspruch auf Familiennachzug haben neu auch eingetragene Partnerinnen und Partner sowie unter gewissen Voraussetzungen deren Verwandte [...] Die Anpassung betrifft daher eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen.» Zudem wird beim Ausweis C betont: «Die Niederlassungsbewilligung ist an Integrationskriterien geknüpft (z.B. Kenntnisse einer Landessprache)». Was fehlt / manipuliert wurde: Das Faktenblatt verniedlicht eine gravierende rechtliche Aufweichung: Erstens wird zwar der Nachzug für Partner erwähnt, aber weggelassen, dass sich dieser erweiterte Familienbegriff explizit auch auf Drittstaatenangehörige erstreckt, die als Familienmitglieder ihre Rechte direkt aus der Richtlinie ableiten und damit ohne ausländerrechtliche Hürden in die Schweiz einreisen und arbeiten dürfen. Zudem verschweigt das Faktenblatt, dass die bisherige zwingende Voraussetzung für den Familiennachzug – der Nachweis einer «angemessenen Wohnung» – vollständig entfällt Zweitens verschleiert der Text die automatische Verfestigung des Aufenthalts: Alle diese nachgezogenen Familienangehörigen (inklusive jener aus Drittstaaten) erwerben nach fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt automatisch ein eigenes EU-Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz. Drittens suggeriert das Faktenblatt durch den expliziten Verweis auf die strengen Integrationskriterien beim Schweizer «Ausweis C» eine falsche Sicherheit. Der «Ausweis C» ist in diesem Zusammenhang komplett irrelevant! Es wird komplett unterschlagen, dass das neu eingeführte EU-Daueraufenthaltsrecht im Gegensatz zur Schweizer Niederlassungsbewilligung an keinerlei Integrationsbedingungen (wie z. B. Sprachkenntnisse) geknüpft ist. Die Hürden für einen dauerhaften, unkündbaren Aufenthalt für die gesamte (ausländische) Grossfamilie werden also de facto massiv gesenkt, was im Faktenblatt mit der Floskel «betrifft eine geringe Anzahl» verharmlost wird. Die Schutzklausel als stumpfes Schwert Zitat Faktenblatt: «Mit der neu konzipierten Schutzklausel erhält das Schweizer Schutzdispositiv zudem ein zusätzliches Instrument [...]. Bei einem positiven Entscheid des Schiedsgerichts kann die Schweiz gewisse Schutzmassnahmen ergreifen [...] und die EU kann gegebenenfalls geeignete Ausgleichmassnahmen beschliessen.» Was fehlt / manipuliert wurde: Die Schutzklausel wird als grosser Verhandlungserfolg und «Steuerungsinstrument» verkauft. Es wird jedoch manipulierend weggelassen, wie extrem hoch die Hürden dafür sind. Die Schweiz kann die Klausel nicht einfach souverän ziehen, sondern muss das Schiedsgericht anrufen und dort beweisen, dass die «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Probleme» durch das FZA verursacht wurden. So hat Andreas Schwab (EU Abgeordneter und Vorsitzender der Delegation für die Beziehungen zur Schweiz und Norwegen...) bereits verlauten lassen, dass wohl erst ab einer Arbeitslosigkeit > 50% die Schutzklausel angerufen werden könnte! Zudem wird im Faktenblatt der Begriff «Ausgleichsmassnahmen der EU» so nebensächlich eingefügt, als sei dies eine reine Formalität. Die Schweiz wird in jedem Fall mittels Ausgleichsmassnahmen bestraft! Es bedeutet faktisch: Selbst wenn das Schiedsgericht der Schweiz Recht gibt, darf die EU im Gegenzug die Schweiz wirtschaftlich sanktionieren. Ein echtes souveränes Steuerungsinstrument, wie es der Artikel 121a BV verlangt, ist das nicht. @nebelspalter @NZZ @FabianSchaefer1 @Weltwoche @autonomiesuisse @kompass_europa @Handelszeitung @FuW_News @feusl @SommMarkus
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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
@hans_denkt …und kein Ständemehr für das RA2.0 will. Wer als Aargauer solche Ständeräte hat, braucht keine Feinde mehr. #abwählen
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Hans im #HomoOffice
Hans im #HomoOffice@hans_denkt·
Liebe Aargauerinnen und Aargauer, habt Ihr Frau Binder in den Ständerat gewählt, damit sie die Interessen Eures Kantons vertritt oder damit sie die Interessen der Ukraine vertritt?
Hans im #HomoOffice tweet media
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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
Eine vorgezogene Abstimmung über die Kompass-Initiative hätte Klarheit geschaffen und dem Schweizervolk erlaubt, zuerst über die Spielregeln zu entscheiden, bevor über weitreichende internationale Verpflichtungen abgestimmt wird. #Wicki nidwaldnerzeitung.ch/zentralschweiz…
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Tiziano Casalini
Tiziano Casalini@tcasx89·
@MathysRoland Leider wird es so sein, dass die Initiative bei Annahme nicht umgesetzt wird. Das war bei der Ausschaffungsinitiative und bei der MEI der Fall, wieso soll es diesmal anders sein? Zumal sämtliche Parteien unverständlicherweise für den Rahmenvertrag sind.
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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
Sehe das genau gleich. Darüber wird sehr viel diskutiert und viele Leute in meinem Umfeld oder mit Leuten mit denen ich rede, tragen sich mit einem solchen Gedanken. Vielleicht ist das die Chance, diesem unsäglichen Lügentheater um das RA2.0 ein vorzeitiges Ende zu setzen!
Michael Steiner@AnwaltSteiner

Es wird spannend Natürlich ist die 10-Mio-Initiative Blödsinn Andererseits ist es die einfachste Gelegenheit, die EU-Rahmenverträge abzuschiessen tagesanzeiger.ch/nachhaltigkeit…

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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
Und der BR prüft nur, ob irgend etwas gemacht werden soll… viel mehr Weichspüler geht nicht!
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Henry Bühler
Henry Bühler@henrybuhler·
@MathysRoland Was noch schlimmer ist. Die Schwellenwerte für die Auslösung der Schutzklausel werden persönlich vom Bundesrat festgestellt. Ich dachte bis dahin, dass das Parlament die Schwellenwerte durch eine Verordnung festlegt. Somit kann der Bundesrat unerreichbaren Schwellenwerte setzen.
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Karsten Reckardt
Karsten Reckardt@KarstenReckardt·
@MathysRoland Das schweizervolk hat bereits über die Spielregeln entschieden. Alle entsprechenden Vorstösse sind gescheitert. Die Entscheidung liegt beim Parlament.
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Philipp Straehl
Philipp Straehl@Philipp_Straehl·
@srfnews Ich bin gespannt, wie SRF kommentiert, wenn der EU Botschafter die Schweiz warnt.
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Rohan Paul
Rohan Paul@rohanpaul_ai·
Brilliant economic paper, directly models the "Structural Jevons Paradox" happening right now in the AI industry. The cost of running an LLM is dropping, but total computing energy is exploding anyway. It mathematically proves that as the unit cost of digital intelligence and coding drops, the aggregate demand for complex AI agents and the infrastructure to support them surges exponentially, creating a massive new downstream ecosystem that requires human management. Reveals a massive paradox where dropping the price of AI usage does not save money, but instead encourages developers to build vastly more complex agents that eat up exponentially more computing power. Because of this relentless progress, small companies building simple applications on top of these models get completely crushed as the core AI naturally absorbs those exact same features over time. They also discovered a brutal dynamic where a perfectly working LLM becomes economically worthless the moment a competitor releases a smarter version. Ultimately, the researchers prove that this combination of massive computing costs and the need for constant user data naturally pushes the entire AI industry toward an unavoidable monopoly. --- arxiv. org/pdf/2601.12339v1 "The Economics of Digital Intelligence Capital"
Rohan Paul tweet media
Rohan Paul@rohanpaul_ai

Citadel Securities published this graph showing a strange phenomenon. Job postings for software engineers are actually seeing a spike. The graph here is short term but still it's super interesting and really strange. Is it Jevons paradox at play. When AI makes coding cheaper, companies actually may need a lot more software engineers, not fewer. When software is cheaper to build, companies naturally want to build a lot more of it. Businesses are now putting software into industries and tools where it was simply too expensive before. --- Chart from citadelsecurities .com/news-and-insights/2026-global-intelligence-crisis/

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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
Ja, eine Annahme ist unwahrscheinlich. Wobei sich eben viele Leute wegen der Widersprüchlichkeit (Unsinn per se eine Einwohnerzahl in die BV zu schreiben und taktische Überlegungen in Bezug auf das RA2.0) noch nicht aus der Deckung wagen. Ich war eigentlich sicher, dass ich Nein stimmen werde, überlege es mir jetzt jedoch aus taktischen Grüngen Ja zu stimmen.
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Karl Rieder
Karl Rieder@karl_rieder·
@MathysRoland Diese Ausgangslage reicht normalerweise nicht aus, um eine Initiative zu gewinnen. Dafür müssten im Vorfeld der Abstimmung schon etwa 60% Ja sagen.
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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
@DoubtingSven Obschon die Initiative eigentlich „Chabis“ ist, muss man sich das in der Tat überlegen!
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Doubting Sven
Doubting Sven@DoubtingSven·
@MathysRoland Die Kompass-Leute werden bald offiziell die Nachhaltigkeitsinitiative unterstützen.
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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
@widmerwanzwil @NZZ @tagesanzeiger Entweder lesen sie die Texte nicht oder sie machen ihren Job nicht! Bin gerade am Faktenblatt PFZ - ist noch vielschlimmer. Sie lassen einfach alles Negative weg und reden den Rest schön. Offensichtlich gibt es keine Möglichkeit, zu verlangen, dass das korrigiert wird.
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Dieter Widmer
Dieter Widmer@widmerwanzwil·
@MathysRoland Wenn solche Texte zur Kampfjetbeschaffung vom Bundesrat herausgegeben würde, würden die Journalisten den Text zerreissen und den Bundesrat aufs Schärfste kritisieren. Aber wenn es um das Abkommen mit der EU geht, sind die meisten Journalisten blind. @NZZ @tagesanzeiger
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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
Die neuen #Faktenblätter des BR vom 13. März 2026 sind unvollständig, manipulativ und schönfärberisch. Eine detaillierte Analyse des Faktenblatts «Institutionelle Elemente» vom 13. März 2026 zeigt, dass der Text strategisch formuliert ist, um die weitreichenden Konsequenzen des Vertragswerks für die schweizerische Souveränität und Gesetzgebung abzufedern. Heikle juristische Fakten werden teilweise schönfärberisch dargestellt, manipuliert oder ganz weggelassen. Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Zitat Faktenblatt: «Das Schiedsgericht beschliesst anschliessend auf der Grundlage des Entscheids des EuGH zu dieser konkreten Auslegungsfrage eigenständig über den Streit.» Was fehlt: Das Faktenblatt vermeidet bewusst den juristisch harten Begriff «bindend». In den tatsächlichen Vertragstexten und in der Botschaft des Bundesrates steht unmissverständlich, dass die Entscheidung des EuGH für das Schiedsgericht «bindend» ist. Das Faktenblatt suggeriert mit der weichen Formulierung «auf der Grundlage», das Schiedsgericht habe bei der Auslegung von EU-Recht einen eigenen Ermessensspielraum, was faktisch und rechtlich falsch ist. Verharmlosung der #Integrationsmethode Zitat Faktenblatt: «Bei der Integrationsmethode muss die Schweiz [...] nichts Zusätzliches mehr tun, wenn die Bestimmungen des übernommenen Rechtsaktes genügend konkret und bestimmt sind. [...] Die Schweiz kann den übernommenen EU-Rechtsakt aber trotz direkter Anwendbarkeit auch im nationalen Recht umsetzen, wenn sie dies will, z.B. aus Gründen der Klarheit und Transparenz...» Was manipuliert wurde: Der drastische Souveränitätsverlust der Legislative wird hier als administrative Erleichterung («muss nichts Zusätzliches tun») verkauft. Die Aussage, die Schweiz «könne» das Gesetz freiwillig ins nationale Recht umsetzen, vermittelt eine Illusion von gesetzgeberischer Autonomie. Das Faktenblatt verschweigt, dass das Schweizer Parlament an den von der EU vorgegebenen Texten nicht ein einziges Komma ändern darf. Ein allfälliges «Kopieren» in ein Schweizer Gesetz ändert rein gar nichts an der absoluten inhaltlichen Bindung an Brüssel. Komplette Auslassung der «Vorläufigen Anwendung» Was fehlt: Das Faktenblatt verschweigt ein aus demokratiepolitischer Sicht hochsensibles Element gänzlich: Die Möglichkeit respektive Pflicht, EU-Rechtsakte in der Schweiz vorläufig anzuwenden, bevor das Schweizer Parlament oder das Volk (Referendum) dem überhaupt zugestimmt haben. #Ausgleichsmassnahmen als vermeintlicher Erfolg Zitat Faktenblatt: «Willkürliche ‹Strafmassnahmen› einer Seite gegen die andere sind mit der vorliegenden Lösung nicht mehr möglich. Allfällige Ausgleichsmassnahmen müssen vielmehr verhältnismässig sein und sind auf den Binnenmarktbereich beschränkt.» Was manipuliert wurde: Ausgleichsmassnahmen werden manipulierend als Schutzmechanismus und Erfolg dargestellt. Es wird im gesamten Faktenblatt jedoch verschwiegen, dass die vertragliche Verpflichtung zur Übernahme von EU-Recht auch dann bestehen bleibt, wenn die Schweiz Ausgleichsmassnahmen in Kauf nimmt. Die Massnahmen sind kein «Opt-out-Preis», mit dem man sich freikaufen kann, sondern wirtschaftliche Sanktionen für einen anhaltenden Vertragsbruch. @nebelspalter @Weltwoche @autonomiesuisse @kompass_europa @NZZ @FuW_News @Handelszeitung
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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
Das lächerliche EP27 ist ein Versagen der bürgerlichen Mehrheiten in beiden Kammern, deren Parlamentarier in wortreichen Voten stets eine Lanze fürs Sparen brachen, nur um sich dann für die Weiterfinanzierung ihres eignen jeweiligen Steckenpferds in die Bresche zu werfen. Da war die linke Ratsseite wenigstens konsequent. via @FuW_News
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Roland Mathys
Roland Mathys@MathysRoland·
@henrybuhler Bin grade am lesen dieses Faktenblattes… Nein, es wird nichts zugegeben. Alles Negative wird verwässert oder noch besser, weggelassen und das Ganze wird als unwesentlich und eine einfache Fortsetzung der B I &II dargestellt!
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Henry Bühler
Henry Bühler@henrybuhler·
@MathysRoland Es wird schlicht gelogen. Mein Favorit: Im Faktenblatt Zuwanderung kann der Bund nicht direkt zugeben, dass EU-Bürger schon ab einem Jahr Arbeit Sozialhilfe für immer beziehen können. Erwähnt werden nur Beispiele von weniger als 12 Monaten oder ab 5 Jahren. Die Wahrheit ist klar!
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