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@MearaMarie

= aus einer Not eine Überlegenheit machen. ☘️ (Thomas Mann) ☘️ 🎗🇮🇱 -- Free Iran -- Transparente Demokratie!

Rheinland (August 2020) Katılım Ocak 2016
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Meara@MearaMarie·
Wir zahlen langfristig einen hohen Preis dafür, wenn wir uns nicht klar positionieren. Westliche #Werte #Regeln des Zusammenlebens, unserer Vorstellung von #Freiheit, #jüdischesLeben in Deutschland ohne Angst.
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Emrah Erken 🔥🎺
Emrah Erken 🔥🎺@AtticusJazz·
ÖRR-Oligarchin Dunja Hayali spricht über "Machtstrukturen" und meint damit nicht die woke-linke Minderheit, die man in Deutschland nicht abwählen kann.
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Meara@MearaMarie·
@MAStrackZi Aus meiner Sicht hat die FDP mit Ihnen an der Spitze keine Chance. Dagegen könnte ich mir vorstellen, sie mit Frau @LindaTeuteberg oder Frau @katjadler in der Führung erneut zu wählen.
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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Eine Zukunft für die FDP? Die Lage der FDP ist ernst. Jetzt geht es nicht um Eitelkeiten, sondern darum, Verantwortung zu übernehmen. Als Vorsitzende des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung im Europäischen Parlament habe ich angesichts der internationalen Lage sehr viel zu tun, bin aber bereit, mich, sofern die Partei es wünscht, in einer Doppelspitze einzubringen, um idealerweise zusammen mit einer jungen Kraft, die die Partei in die Zukunft führen kann, den Weg in diese zu gestalten. Der FDP habe ich viel zu verdanken. Ich will meinen Beitrag dazu leisten, die Zukunft des organisierten Liberalismus mitzugestalten und zu sichern. Eine Doppelspitze muss die gesamte Partei erreichen. Deshalb werde ich persönlich sorgfältig prüfen, mit wem das am besten gelingt und welches Angebot die Partei überzeugt. Diese Person müsste die Partei auch langfristig tragen können. Wir sind die Partei des Wettbewerbs, weshalb ich mich auf faire, menschlich anständige Auseinandersetzungen um die besten Konzepte freue. Wer die anstehende Neuwahl des Parteivorstands allerdings nutzt, um Flügelkämpfe auszutragen, bedient nur eigene Egoismen und kümmert sich in Wahrheit nicht um die Zukunft der Partei. Nur ein ganzheitlicher Liberalismus mit klaren Konzepten kann in Deutschland bestehen.
Christopher Ziedler@cziedler

"Eine Doppelspitze muss die gesamte Partei erreichen. Deshalb werde ich sorgfältig prüfen, mit wem das am besten gelingt", sagt @MAStrackZi, die im Duett @christianduerr ablösen will: "Diese Person muss die Partei auch langfristig tragen können"👇@fdp #FDP tagesspiegel.de/politik/wer-so…

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Meara@MearaMarie·
@welt Frau @Ricarda_Lang, das ist peinlich. Gibt es denn ein nennenswertes Engagement oder Interesse ihrerseits für vergewaltigte Mädchen und Frauen ? 👇 x.com/i/status/20360…
Gerald Ullrich@G_UllrichFDP

Harald Martenstein 🎯: „Von der #Vergewaltigung und ihren Begleiterscheinungen erfuhren nach jetzigem Kenntnisstand: erstens die Mitarbeiter und die Leitung des Jugendklubs. Zweitens Mitarbeiter des #Neukölln|er #Jugendamt|s. Drittens die Leiterin des Neuköllner Jugendamts.“ 1/3

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Schonungslos
Schonungslos@SchonungslosYT·
Jahrelang wurde das von der Polizei empfohlen und plötzlich dienen die Klarnamen dem Schutz aller 🤣
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Meara@MearaMarie·
@sternde Wie wenig Differenzierungsvermögen muss man haben, alle Männer mit generalisierten Vorwürfen hinsichtlich Gewalt, sexueller Instrumentalisierung... zu überziehen? Mit anderen Worten: Das Schreien der üblichen Verdächtigen,sofern es ins politische Kalkül passt. (Macht, Eigennutz)
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stern
stern@sternde·
Die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen verstören. Es ist an der Zeit, dass wir Männer aufhören, uns selbst zu belügen. Wir alle sind das Problem. trib.al/gjrdmVp
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Ninve Ermagan
Ninve Ermagan@NinveErmagan·
verrückt, mit welchem Hass ich überschüttet werde, weil ich einen Artikel über die Situation von Christen während des Ramadan geschrieben habe. Ich habe mit Christen aus dem Jemen und Ägypten gesprochen. Mir wird deshalb Rassismus vorgeworfen.faz.net/aktuell/feuill…
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Steinhoefel
Steinhoefel@Steinhoefel·
Zu den über 40.000 Vergewaltigungen (Opfer über 90% Frauen) in 2024 hört man in Deutschland nichts. Aber bei gefakten Videos bricht ein Orkan los. Diese Doppelmoral ist ekelerregend. Solidarität gilt offenbar nur, wenn man zum richtigen Milieu gehört.
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Jochen Bittner
Jochen Bittner@JochenBittner·
Es gibt in Deutschland keine sozialdemokratische, keine konservative und keine liberale Partei mehr, die ihren Namen verdient hätte, sehe ich das ungefähr richtig?
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Vorpolitisch
Vorpolitisch@vorpolitisch·
"Der Deutsche Anwaltverein lehnte die Einführung neuer Strafvorschriften ebenfalls ab. Dass es speziell bei den Deepfakes Strafbarkeitslücken gibt, die geschlossen werden müssen, müsse bezweifelt werden" lto.de/recht/nachrich…
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Iris Sayram
Iris Sayram@irisma8·
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft in Itzehoe sei dort eine Anzeige der Geschädigten bearbeitet worden. Es seien weitere Unterlagen erbeten worden. Das sei unterblieben. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig eingestellt, weil es keine Ermittlungsansätze gegeben habe. An fehlenden Gesetzen scheint das nicht gelegen zu haben.
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Benedikt Brechtken
Benedikt Brechtken@ben_brechtken·
20.000 verstümmelte Frauen und 30.000 vergewaltigte Frauen können zusammengenommen niemals so viel Solidarität und Aufmerksamkeit erhalten wie eine Collien Fernandes. Das ist nicht die Schuld der Schauspielerin, das ist die Schuld des Shitbürgertum-Systems, das reale, politisch unangenehme Probleme ignoriert und sich als Ausgleichshandlung hysterisch in moralisch ausschlachtbare Nebenkriegsschauplätze hineinsteigert – ohne dabei das Leben normaler Frauen zu verbessern. nius.de/kommentar/coll…
Benedikt Brechtken tweet media
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Meara
Meara@MearaMarie·
@derspiegel @Ricarda_Lang Wie oft müssen Juristen noch aufzeigen, dass diese Forderungen Unsinn sind? x.com/i/status/20360…
Carsten Brennecke@RABrennecke

Hubigs Gesetzesentwurf zeigt: Es gibt im Fall #Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung: Schaut man sich die Vorschläge an, die nun zur Schließung nur angeblicher #Strafbarkeitslücken vorgebracht werden, so bleibt eins klar: Die Handlungen, um die es hier geht, das öffentliche Verbreiten von #deepfakes, also Fotomontagen und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, ist schon bei geltender Rechtslage mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht, siehe dazu meinen  Beitrag hier: x.com/i/status/20349… Das, was jetzt von Justizministerin Hubig und ihren Sekundanten vorgeschlagen wird, hat mit der Strafbarkeit der Verbreitung solcher Bilder nichts zu tun. Es geht vielmehr darum, die Strafbarkeit vorzuverlagern, nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind. So wird gefordert, dass sich bereits derjenige strafbar machen soll, der bei sich zu Hause für den rein privaten Gebrauch #Fotomontagen herstellt, zu denen er gar nicht die Absicht hat, diese zu verbreiten und die er auch niemals verbreitet. Alleine für die Herstellung einer Fotomontage am privaten PC soll künftig eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren drohen! Nun kann man das Herstellen solcher Fotomontagen als geschmacklos empfinden. Geschmacklos kann man aber auch viele andere Handlungen finden, die im privaten Bereich stattfinden, die aber mangels Außenwirkung niemanden in seinen Rechten verletzen.  Umgekehrt kann man auch sagen: In einem freien Staat ist es eine Errungenschaft, im Privaten auch aus Sicht anderer Personen Geschmackloses tun zu können, wenn man damit keinen in seinen Rechten verletzt. Es gibt keinen Grund dafür, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und derartige typisch private Handlungen, also das Herstellen von Fotos, die dann nie an andere weitergegeben oder gar veröffentlicht werden, mit erheblichen Strafen zu bedrohen. Hier schwingt sich der Staat mit der strafrechtlichen Keule zum Moralwächter auf, der versucht, rein private Handlungen, die niemanden schädigen, unter Strafe zu stellen, weil man das, was ein Mensch privat macht, für moralisch verwerflich hält. Das ist nicht die Aufgabe des Strafrechts.  Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderungen nach nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommt, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie "Hass und Hetze" unliebsame aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen. Hier wird ein geschichtlicher Irrweg reaktualisiert. Denn zur Erinnerung: Es gab bereits früher den Versuch, private Handlungen, die Moralwächtern nicht gefallen haben, mit der strafrechtlichen Keule zu bekämpfen. Ein Beispiel? Homosexuelle Handlungen waren einmal strafbar.  Dass der Staat versucht, mit Mitteln des Strafrechts in unsere private Moral hinein zu regieren, das hatten wir eigentlich überwunden...

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DER SPIEGEL
DER SPIEGEL@derspiegel·
Im Fall Fernandes dringt ein Bündnis aus Politik und Kultur auf Reformen: Die prominenten Frauen haben einen 10-Punkte-Plan gegen digitale sexualisierte Gewalt vorgelegt. Wer ist dabei? Was steht drin? #ref=rss" target="_blank" rel="nofollow noopener">spiegel.de/panorama/justi…
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Carsten Brennecke
Carsten Brennecke@RABrennecke·
Hubigs Gesetzesentwurf zeigt: Es gibt im Fall #Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung: Schaut man sich die Vorschläge an, die nun zur Schließung nur angeblicher #Strafbarkeitslücken vorgebracht werden, so bleibt eins klar: Die Handlungen, um die es hier geht, das öffentliche Verbreiten von #deepfakes, also Fotomontagen und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, ist schon bei geltender Rechtslage mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht, siehe dazu meinen  Beitrag hier: x.com/i/status/20349… Das, was jetzt von Justizministerin Hubig und ihren Sekundanten vorgeschlagen wird, hat mit der Strafbarkeit der Verbreitung solcher Bilder nichts zu tun. Es geht vielmehr darum, die Strafbarkeit vorzuverlagern, nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind. So wird gefordert, dass sich bereits derjenige strafbar machen soll, der bei sich zu Hause für den rein privaten Gebrauch #Fotomontagen herstellt, zu denen er gar nicht die Absicht hat, diese zu verbreiten und die er auch niemals verbreitet. Alleine für die Herstellung einer Fotomontage am privaten PC soll künftig eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren drohen! Nun kann man das Herstellen solcher Fotomontagen als geschmacklos empfinden. Geschmacklos kann man aber auch viele andere Handlungen finden, die im privaten Bereich stattfinden, die aber mangels Außenwirkung niemanden in seinen Rechten verletzen.  Umgekehrt kann man auch sagen: In einem freien Staat ist es eine Errungenschaft, im Privaten auch aus Sicht anderer Personen Geschmackloses tun zu können, wenn man damit keinen in seinen Rechten verletzt. Es gibt keinen Grund dafür, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und derartige typisch private Handlungen, also das Herstellen von Fotos, die dann nie an andere weitergegeben oder gar veröffentlicht werden, mit erheblichen Strafen zu bedrohen. Hier schwingt sich der Staat mit der strafrechtlichen Keule zum Moralwächter auf, der versucht, rein private Handlungen, die niemanden schädigen, unter Strafe zu stellen, weil man das, was ein Mensch privat macht, für moralisch verwerflich hält. Das ist nicht die Aufgabe des Strafrechts.  Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderungen nach nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommt, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie "Hass und Hetze" unliebsame aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen. Hier wird ein geschichtlicher Irrweg reaktualisiert. Denn zur Erinnerung: Es gab bereits früher den Versuch, private Handlungen, die Moralwächtern nicht gefallen haben, mit der strafrechtlichen Keule zu bekämpfen. Ein Beispiel? Homosexuelle Handlungen waren einmal strafbar.  Dass der Staat versucht, mit Mitteln des Strafrechts in unsere private Moral hinein zu regieren, das hatten wir eigentlich überwunden...
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Ralf Höcker
Ralf Höcker@Ralf_Hoecker·
Unsinn. Es gibt keine Strafbarkeitslücken, weil alle in diesem Zusammenhang strafwürdigen Handlungen bereits jetzt strafbar sind. Sie fordern eine Rückkehr zu einem mittelalterlichen Moralstrafrecht, das wir zum Glück lange überwunden hatten. Das ist so archaisch wie gefährlich und schlicht billiger Populismus, den Sie betreiben, weil Sie ansonsten keine Themen mehr haben. Alles weitere hier:
Carsten Brennecke@RABrennecke

Hubigs Gesetzesentwurf zeigt: Es gibt im Fall #Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung: Schaut man sich die Vorschläge an, die nun zur Schließung nur angeblicher #Strafbarkeitslücken vorgebracht werden, so bleibt eins klar: Die Handlungen, um die es hier geht, das öffentliche Verbreiten von #deepfakes, also Fotomontagen und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, ist schon bei geltender Rechtslage mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht, siehe dazu meinen  Beitrag hier: x.com/i/status/20349… Das, was jetzt von Justizministerin Hubig und ihren Sekundanten vorgeschlagen wird, hat mit der Strafbarkeit der Verbreitung solcher Bilder nichts zu tun. Es geht vielmehr darum, die Strafbarkeit vorzuverlagern, nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind. So wird gefordert, dass sich bereits derjenige strafbar machen soll, der bei sich zu Hause für den rein privaten Gebrauch #Fotomontagen herstellt, zu denen er gar nicht die Absicht hat, diese zu verbreiten und die er auch niemals verbreitet. Alleine für die Herstellung einer Fotomontage am privaten PC soll künftig eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren drohen! Nun kann man das Herstellen solcher Fotomontagen als geschmacklos empfinden. Geschmacklos kann man aber auch viele andere Handlungen finden, die im privaten Bereich stattfinden, die aber mangels Außenwirkung niemanden in seinen Rechten verletzen.  Umgekehrt kann man auch sagen: In einem freien Staat ist es eine Errungenschaft, im Privaten auch aus Sicht anderer Personen Geschmackloses tun zu können, wenn man damit keinen in seinen Rechten verletzt. Es gibt keinen Grund dafür, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und derartige typisch private Handlungen, also das Herstellen von Fotos, die dann nie an andere weitergegeben oder gar veröffentlicht werden, mit erheblichen Strafen zu bedrohen. Hier schwingt sich der Staat mit der strafrechtlichen Keule zum Moralwächter auf, der versucht, rein private Handlungen, die niemanden schädigen, unter Strafe zu stellen, weil man das, was ein Mensch privat macht, für moralisch verwerflich hält. Das ist nicht die Aufgabe des Strafrechts.  Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderungen nach nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommt, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie "Hass und Hetze" unliebsame aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen. Hier wird ein geschichtlicher Irrweg reaktualisiert. Denn zur Erinnerung: Es gab bereits früher den Versuch, private Handlungen, die Moralwächtern nicht gefallen haben, mit der strafrechtlichen Keule zu bekämpfen. Ein Beispiel? Homosexuelle Handlungen waren einmal strafbar.  Dass der Staat versucht, mit Mitteln des Strafrechts in unsere private Moral hinein zu regieren, das hatten wir eigentlich überwunden...

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Meara
Meara@MearaMarie·
@ARD_BaB @spdbt Ihre Wähler haben Ihre sozialistische Politik erkannt und sind schreiend davon gelaufen. Sollten Sie die Läuterung ernst meinen, was unwahrscheinlich ist, versuchen Sie es mit vernünftiger Sozial- und Wirtschaftspolitik statt mit Erpressung (Ihres Koalitionspartners).
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Bärbel Bas und Lars Klingbeil wollen auch nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz SPD-Vorsitzende bleiben. „Wir werden nicht die zweitgrößte Regierungspartei jetzt in ein Chaos stürzen“, sagte Vizekanzler Klingbeil.
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Meara
Meara@MearaMarie·
@GoeringEckardt Sie und Ihre Mitstreiter verraten Frauen regelmäßig und systematisch: Es geht um schwerwiegende körperliche und psychische Verletzungen von Frauen durch migrantische Tätergruppen. Diese interessieren Sie nicht. Ihr Engagement ist daher aktivistisch motiviert und scheinheilig!
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Katrin Göring-Eckardt
Katrin Göring-Eckardt@GoeringEckardt·
Wir waren heute 13.000 am Brandenburger Tor. 13.000 gegen sexualisierte Gewalt an Frauen. 13.000 für eine Verbesserung der Strafverfolgung der Täter. 13.000, die wollen, dass sich etwas ändert.
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Carsten Brennecke
Carsten Brennecke@RABrennecke·
@GoeringEckardt Ihr wart 13.000 Polit-PR-Altivisten, die sich um ausgedachte, tatsächlich nicht bestehende Strafbarkeitslücken "kümmern", statt um die echte Probleme, die liegen bleiben... x.com/i/status/20349…
Carsten Brennecke@RABrennecke

Brauchen wir angesichts des Falls Christian Ulmen eine Verschärfung des Strafrechts gegen Deepfakes? Warum Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen unbegründeter Aktionismus sind: Angesichts des Ulmen-Falls (Vorwürfe "digitaler Gewalt" durch Deepfakes) wird über Strafrechtslücken und Strafrechtsverschärfungen bei manipulierter Pornografie diskutiert. Momentan überschlagen sich Juristen und Nicht-Juristen mit der Benennung angeblicher Strafbarkeitslücken bei der Verbreitung von manipulierten pornografischen Bildern. Konkret geht es darum, dass durch Bildmanipulationen das Gesicht des Betroffenen in ein Foto oder ein Video mit pornografischem Inhalt hineingeschnitten wird, so dass der Betrachter meint, diese Person habe sich so nackt gezeigt oder in dem Porno mitgewirkt. Doch gibt es überhaupt eine Strafbarkeitslücke? Die bei Forderungen nach Strafrechtsverschärfung behaupteten Strafbarkeitslücken liegen bei KI-generierten Inhalten, die keine "realen Bildaufnahmen" darstellen: Denn § 201a StGB schützt nur vor unbefugter Verbreitung authentischer Aufnahmen, die das Ansehen schädigen – #Deepfakes gelten hier oft als nicht als strafbar, da sie keine tatsächlichen/echten Fotos/Videos sind. Dieser Einwand ist zwar richtig, es wird in der Diskussion aber übersehen, dass die Verbreitung von manipuliertem Bildmaterial schon nach geltendem Recht strafbar ist und erhebliche Haftstrafen von bis zu 5 Jahren drohen wenn solche Bilder öffentlich verbreitet werden: Ich habe dies in dem verlinkten Beitrag ausgeführt: Die Verbreitung solcher Bildmanipulationen erweckt beim Zuschauer einen falschen Eindruck, nämlich den Eindruck, dass die Bilder authentisch sind, die betroffene Person sich also nackt gezeigt hat, wie gezeigt nackt aussieht oder aber in einem Porno mitgewirkt hat. Damit ist der Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt, der bei öffentlicher Verbreitung solcher falschen Tatsachenbehauptungen und Eindrücke eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht. Ich kann die Diskussion verstehen, die der Fall auslöst. Es würde aber ausreichen, wenn das bestehende Gesetz endlich konsequent angewandt und durchgesetzt würde. Eine Strafrechtsverschärfung ist wie so häufig in solchen Diskussionen bei näherer Betrachtung nicht erforderlich. Anmerkung: Zugunsten von Christian #Ulmen gilt hinsichtlich der durch den Spiegel verbreiteten Verdächtigungen die #Unschuldsvermutung. Es ist keinesfalls erwiesen, dass er Handlungen im vorstehend kommentierten Sinne begangen hat.

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Meara
Meara@MearaMarie·
@M_Leeser @Ralf_Hoecker "Dafür haften"? - Wozu? Wenn die Äußerungen unter Meinungsfreiheit zu rubrizieren sind, trotzdem aber berufliche und andere Nachteile zu befürchten sind?
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Marcel Leeser
Marcel Leeser@M_Leeser·
@Ralf_Hoecker Das bloße Sich-Informieren verletzt keine Persönlichkeitsrechte. Wer sendet, sollte mit seinem Namen dazu stehen und auch dafür haften.
Zülpich, Deutschland 🇩🇪 Deutsch
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Marcel Leeser
Marcel Leeser@M_Leeser·
Ich verstehe die ganze Aufregung um eine #Klarnamenpflicht im #Internet nicht. Die Internetwelt sollte an das reale Leben angepasst werden, rechtlich und faktisch. Ihr lauft doch auch nicht #vermummt durch die Gegend, um unentdeckt machen zu können, was Ihr wollt.
Cologne, Germany 🇩🇪 Deutsch
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Alexander Schaumburg🇮🇱🇺🇦🇮🇷 این آخرین نبرده
»Die Taliban verbieten afghanischen Frauen nun, mit beiden Augen zu sehen. Zuvor mussten Frauen bereits ihren gesamten Körper verhüllen, sodass unter der Burka nur ihre Augen zu sehen waren. Doch nun wird sogar das eingeschränkt. Frauen dürfen nun nur noch mit einem Auge sehen! Eid Mubarak!«
Dr. Maalouf ‏@realMaalouf

The Taliban no longer allows Afghan women to see with both eyes. They already required women to cover their entire bodies, leaving only their eyes visible underneath the burqa. But now even that is being restricted. Women are now only allowed to see with one eye! Eid Mubarak!

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