
Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll künftig heimlich in Privatwohnungen eindringen dürfen, um dort Abhörwanzen oder Kameras zu verstecken.
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll künftig heimlich in Privatwohnungen eindringen dürfen, um dort Abhörwanzen oder Kameras zu verstecken.











Ein Kind kann niemals Gegenstand eines Vertrages sein. Das Kind wird bei der Leihmutterschaft zum bloßen Objekt gemacht, die Austragende wird von dem Kind, das in ihr heranwächst, losgelöst und zum bloßen Mittel, das der Disposition bzw. dem Kinderwunsch einer anderen, in aller Regel wohlhabenden Person unterworfen ist. Leihmutterschaft macht das Kind zur Ware, zum Gegenstand eines Vertrages, und das ist absolut unvereinbar mit dem aus der christlichen Tradition entwickelten Menschenwürdebegriff in Art. 1 Grundgesetz. Es gibt leider Fälle trauriger Berühmtheit, in denen sich die werdenden „Eltern" anders entschieden haben. Die „Gewährleistung" verläuft in solchen Fällen natürlich nicht nach deutschem Recht. Die von Art. 1 Abs. 1 GG verbotene Verobjektivierung eines Menschen (sog. Objektformel – BVerfGE 27, 1, 6) hängt nicht davon ab, ob alles wie geplant läuft oder ob man gute Absichten hat. „Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dieser Satz ist kein Versprechen, das man hofft, einhalten zu können. Menschenhandel wird auch nicht dadurch weniger illegitim, dass man wohlhabend ist und dem Kind ein liebevolles Zuhause und eine gute Ausbildung verspricht. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu (BVerfGE 39, 1, 41, bestätigt in BVerfGE 88, 203, 251 f.). Die @CDU hat im Februar noch auf ihrem Bundesparteitag beschlossen, am Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten. Keine fünf Monate später setzt sich ihr Fraktionsvorsitzender Spahn darüber hinweg.






NORWEGEN LIEFERT DIE SCHMINKE – WIR DAS GUTE GEFÜHL. Die Energiewende kennt viele Wunder. Eines der größten heißt Herkunftsnachweis. Aus 1 MWh norwegischem Strom entstehen plötzlich zwei Produkte: 1 MWh Strom – und separat 1 MWh „grüne Eigenschaft“. Der Strom bleibt meist in Norwegen, die grüne Aura reist nach Deutschland. So werden fossile Kilowattstunden bilanziell grün geschminkt. Rechenzentren dürfen sich über 100 % „grünen Strom“ freuen – zumindest auf dem Papier. Das Energieeffizienzgesetz verlangt das ab 2030 sogar. Dass gleichzeitig Kohlekraftwerke bis 2038 und vermutlich länger laufen und neue Gaskraftwerke gebaut werden, ist offenbar nur ein kosmetisches Detail. Die Pointe: Der durchschnittliche norwegische Stromkunde sieht dadurch in seiner Stromdeklaration plötzlich 72 % fossilen Strom, obwohl sein tatsächlicher Stromverbrauch zu rund 99 % fossilfrei erzeugt wird. Alle bekommen, was sie wollen: Norwegen verkauft die grüne Eigenschaft, Deutschland kauft ein gutes Gewissen – und die Physik schaut schweigend zu. Die Emissionen haben sich dadurch nicht verbessert. So einfach kann man die Welt auf dem Papier ein kleines bisschen grüner machen. #grünstrom #ökostrom #GO #greenwashing #energiepolitik #herkunftsnachweis #hkn #EnEfG #bilanziell @DUH_4E @schneidercar @

Unfassbar, einfach unfassbar!






