
Keinen Tag ohne eine neue Idee, wie man die „Besserverdiener“ noch besser schröpfen kann – nennt sich „Gerechtigkeit“:
„Im Jahr 2027 wird zudem einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich angehoben. So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket“, heißt es im Entwurf, der auf den 16. April datiert ist. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5812,50 Euro im Monat.
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